Errichtung eines Garagenanbaues und einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 182/7 Gemarkung Karlshuld (Lindenstraße 10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2012 ö beschließend 2.1

Beschluss

Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Zur Erteilung einer Befreiung nach Art. 31 Abs. 2 BauGB für den Garagenanbau wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Folgende Auflagen sind zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf der Straße und auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.

3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße und des Gehweges zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf der Straße und dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.

5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Erschließungsanlage (Lindenstraße und angrenzender Gehweg) entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger der Erschließungsanlage (Straße und Gehweg) – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:06 Uhr