Antrag auf Vorbescheid, Fl.Nr. 1547/24, Ulrichstraße 12, Umbau und Erweiterung des Wohnhauses


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.07.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.07.2017 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Bauvorhaben:        Antrag auf Vorbescheid; Umbau und Erweiterung des Wohnhauses
Bauort:                    Fl.Nr. 1547/24, Ulrichstraße 12, 86916 Kaufering
Bauherr:                [Name]

Beschluss Bürger

Das Bauvorhaben liegt in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil im Innenbereich und ist somit nach § 34 BauGB zu beurteilen. Es muss sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen und die Erschließung muss gesichert sein.

Das Areal im weitläufigen Umgriff der Ulrichstraße wurde nach Vorgaben des inzwischen aufgehobenen Bebauungsplans „Lechfeldwiesen I“ errichtet.
Dementsprechend homogen stellt sich die Umgebungsbebauung in diesem Bereich überwiegend dar.

Aus Sicht der Verwaltung überschreitet das gegenständliche Bauvorhaben das Maß der baulichen Nutzung der Umgebungsbebauung in folgenden Punkten:

-        Überschreitung der zulässigen Wandhöhe
Das angegebene Bezugsgebäude Ulrichstraße 6 hat lt. den vorliegenden Genehmigungsunterlagen eine Wandhöhe von 5,90 m, die beantragten 6,70 m Wandhöhe überschreiten diese bereits deutlich.
Durch die dargestellten Geländeveränderungen ergeben sich zudem an einigen Stellen noch höhere Wandhöhen, insbesondere auf der Ostseite des Gebäudes, hier ist durch das freigelegte Kellergeschoß faktisch von einer deutlich höheren Wandhöhe als die beantragten und angegebenen 6,70 m auszugehen.

-        Überschreitung der Firsthöhe (beantragt 9,79 m)
(Angegebenes Bezugsgebäude Ulrichstraße 6 hat lt. den vorliegenden Genehmigungsunterlagen eine Firsthöhe von 9,15 m)

-        Überschreitung der überbaubaren Grundstücksfläche der Umgebungsbebauung durch die Erweiterung des Kellergeschosses

-        Überschreitung der GRZ II der Umgebungsbebauung in Bezug auf die Gesamtversiegelung des Grundstückes durch Gebäude, Zufahrten, Stellplätze und sonstige relevanten Flächen

Die dargestellten deutlichen Geländeveränderungen die in Zusammenhang mit der Erweiterung des Kellergeschosses und der Stellplatzsituierung im Gartenbereich vorgesehen sind, werden vom Markt Kaufering ebenfalls nicht befürwortet.

Für die erforderlichen Stellplätze werden zwei Varianten vorgeschlagen.
Bei Variante 2 wird eine Befreiung von der Stellplatzsatzung beantragt, der Erteilung der Befreiung wird nicht zugestimmt.

Aus den o.g. Gründen ergibt sich, dass zu den aufgeführten Punkten 1,2,3 und 5 des beigefügten Fragenkataloges keine Zustimmung erteilt wird. Isoliert betrachtet kann nur den Planungen in Bezug auf Punkt 4 (Dachgauben) das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt werden.

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3

Datenstand vom 13.10.2017 08:50 Uhr