Aufstellung des Bebauungsplanes 18. Änderung "Lechfeldwiesen I", Billigungs- und Auslegungsbeschluss (TO: vormals TOP 8)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 11.10.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Marktgemeinderat hat in der Sitzung am 23.11.2016 den Projektbeschluss gefasst, die Aufstellung der 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ durchzuführen.
Durch die 18. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen I“ wird eine Nachverdichtung des betroffenen Grundstückes, Fl.Nr. 1585/2, Hiltistraße 7, entsprechend der näheren Nachbarbebauung ermöglicht.
Für das Verfahren des Bebauungsplanes „18. Änderung Lechfeldwiesen I“ finden die Vorschriften des § 13 a BauGB -Bebauungsplan der Innenentwicklung - Anwendung. Das bedeutet, dass das Bauleitplanverfahren im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt wird.
Beschluss Bürger
Billigungs- und Auslegungsbeschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplanes
„18. Änderung Lechfeldwiesen I“ in der Fassung vom 19.08.2017 wird vom Marktgemeinderat gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie den Auswirkungen der Planung nach § 13a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, im Rahmen des Verfahrens nach § 13a BauGB die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.11.2017 10:51 Uhr