Schöffenwahl 2018; Aufstellen einer Vorschlagsliste; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.05.2018 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Aus dem Gemeindebereich sind für die Kalenderjahre 2019 bis 2023 dem Schöffenwahl-ausschuss beim Amtsgericht Landsberg am Lech mindestens sechs geeignete Personen als Schöffen zur Wahl vorzuschlagen.

Die Bürger und Bürgerinnen Kauferings wurden aufgerufen, sich für die verantwortungsvolle Tätigkeit als Schöffen zur Verfügung zu stellen.

Dem Marktgemeinderat werden hiermit alle für das Schöffenamt eingegangenen Bewerbungen vorgelegt. Eine Vorauswahl ist unzulässig. Nur soweit begründete Bedenken gegen eine Bewerbung bestehen, kann bereits in der Beschlusslage auf sie hingewiesen werden.

Der Markgemeinderat hat mit der Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Marktgemeinderates über die Aufnahme von Personen in die Vorschlagsliste zu beschließen.

Die vom Marktgemeinderat beschlossene Liste wird im Markt Kaufering daraufhin eine Woche lang zu Jedermanns Einsicht aufgelegt.
Im Anschluss an die Auflegung kann binnen einer Woche Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass die Liste Personen enthält, die zum Schöffenamt unfähig sind bzw. nicht berufen werden sollten.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt, dass als Schöffen die Personen vorgeschlagen werden, die sich aus der als Anlage beigefügten Vorschlagsliste für Schöffen ergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3

Datenstand vom 03.08.2018 07:34 Uhr