Aufstellung des Bebauungsplanes 14. Änderung Lechfeldwiesen II im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB, Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2018 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der bestehende Bebauungsplan „Lechfeldwiesen II“ soll in einem 14. Änderungsverfahren in seinem Geltungsbereich erweitert und in einem Teilbereich überarbeitet werden.
Der Geltungsbereich der 14. Änderung umfasst die beiden Fl.Nr. 2121/134 und 2121/149.

Planungsziel ist die planungsrechtliche Absicherung der geplanten Erweiterung des bestehenden Kindergartens einschließlich des Spielplatzbereiches durch die Erweiterung des Geltungsbereiches und der Schaffung von Möglichkeiten der Nachverdichtung auf dem Gelände.

In der Sitzung des Marktgemeinderates am 10.02.2010 wurde ein Aufstellungsbeschluss für die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB gefasst.
Die damaligen Planungsziele stimmen nicht mit den jetzigen Planungszielen überein, die aktuelle Planungsinhalte sind auch nicht Inhalt eines Verfahrens nach § 13 BauGB sondern werden im Rahmen des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB durchgeführt. Zudem liegen der Verwaltung keinerlei Unterlagen über ein gegebenenfalls durchgeführtes Verfahren nach § 13 BauGB vor.

Beschluss Bürger 1

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 14. Änderung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“ vom 10.02.2010..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Beschluss Bürger 2

Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Lechfeldwiesen II“, 4. Änderung im beschleunigten Verfahren gem.
§ 13a BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes ortsüblich bekannt zu machen

Planungsinhalt ist die Erweiterung des Geltungsbereiches und der Schaffung von Möglichkeiten der Nachverdichtung auf dem Gelände um die geplante Erweiterung des bestehenden Kindergartens einschließlich des Spielplatzbereiches planungsrechtlich abzusichern.

Das Architekturbüro [Name], Germering wird mit der Ausarbeitung eines Entwurfs zur Vorbereitung eines Billigungs- und Auslegungsbeschlusses beauftragt.

Das IB [Name] wird mit einer Prüfung der immissionsschutzrechtlichen Belange und ggf. der Erstellung einer schalltechnischen Untersuchung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2019 08:05 Uhr