Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling, Frühzeitige Beteiligung der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB; Beschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 16.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 16.01.2019 ö beschliessend 9

Sachverhalt Bürger

Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 08.09.2015 die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Igling beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering am Verfahren beteiligt.

Aus Sicht der Verwaltung sind durch die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling keine Belange des Marktes Kaufering berührt.
Eventuell relevante Belange (z.B. immissionsschutzrechtliche Auswirkungen durch die Neuausweisung eines Gewerbegebietes) werden erst bei der Aufstellung der jeweiligen Bebauungspläne durch entsprechende Fachgutachten dargestellt. Der Markt Kaufering wird bei diesen Verfahren entsprechend beteiligt, die jeweiligen Belange werden geprüft und eine entsprechende Stellungnahme wird dem Marktgemeinderat zu gegebener Zeit zur Beschlussfassung vorgelegt.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:

„Der Markt Kaufering stimmt dem vorliegenden Planentwurf für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Igling grundsätzlich zu. Eine Prüfung eventuell relevanter Belange kann jedoch erst im Rahmen der Beteiligung zu den jeweiligen Bebauungsplanverfahren vorgenommen werden, hierzu erfolgt jeweils gesondert eine Prüfung, bzw. Stellungnahme.“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.02.2019 08:07 Uhr