Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 09.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 09.10.2019 ö vorberatend 2

Sachverhalt Bürger

Nach Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) ist der neu gewählte erste Bürgermeister in der ersten Sitzung des Marktgemeinderates nach der Aufnahme der Amtstätigkeit zu vereidigen. Wahlweise kann der Eid oder das Gelöbnis geleistet werden.

Den Eid bzw. das Gelöbnis des ersten Bürgermeister nimmt das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates Herr Norbert Sepp vor (Art. 27 Abs.2 KWBG).

Herr Thomas Salzberger wählt die Eidesleistung gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG:

Eid:
Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, (so wahr mit Gott helfe.)“

Nach der Vereidigung übernimmt 1. Bürgermeister Thomas Salzberger den Vorsitz.

Datenstand vom 14.11.2019 10:49 Uhr