Vereidigung des neuen 1. Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 09.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Nach Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen (KWBG) ist der neu gewählte erste Bürgermeister in der ersten Sitzung des Marktgemeinderates nach der Aufnahme der Amtstätigkeit zu vereidigen. Wahlweise kann der Eid oder das Gelöbnis geleistet werden.
Den Eid bzw. das Gelöbnis des ersten Bürgermeister nimmt das älteste anwesende Mitglied des Marktgemeinderates Herr Norbert Sepp vor (Art. 27 Abs.2 KWBG).
Herr Thomas Salzberger wählt die Eidesleistung gem. Art. 27 Abs. 1 KWBG:
Eid:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Amtspflichten, (so wahr mit Gott helfe.)“
Nach der Vereidigung übernimmt 1. Bürgermeister Thomas Salzberger den Vorsitz.
Datenstand vom 14.11.2019 10:49 Uhr