Kommunalwerke Kaufering; Erlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 11.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Da der bisherige Kalkulationszeitraum der Wassergebühren zum 31.12.2019 ausläuft, wurden die Gebühren ab dem 01.01.2020 neu kalkuliert.
Die Gebührenkalkulation wurde von der Kommunalberatung [Name] erstellt und auf einen Kalkulationszeitraum von 4 Jahren festgesetzt. Die Gebührenkalkulation beinhaltet die laufenden Kosten und Erlöse, die ermittelten Abschreibungen des Anlage- und Betriebsvermögens sowie die kalkulatorische Verzinsung der Restbuchwerte. Aufgrund der gestiegenen Kosten im Bereich der Unterhaltung von Verteilungs- und Versorgungsanlagen hat die Berechnung ergeben, dass die Gebühren zum 01.01.2020 anzuheben sind. Es ergeben sich folgende neue Gebührensätze:
Verbrauchsgebühr
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1,63 € (bisher 1,44 €) je m³ Wasser
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Grundgebühr
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bis 2,5 m³/h Nenndurchfluss
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40,00 € (bisher 20,00 €)
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bis 6,0 m³/h Nenndurchfluss
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70,00 € (bisher 30,00 €)
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bis 10,0 m³/h Nenndurchfluss
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110,00 € (bisher 50,00 €)
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über 10,0 m³/h Nenndurchfluss
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260,00 € (bisher 160,00 €)
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zuzügl. gesetzl. MwSt.
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Eine Anhebung der Grundgebühr ist aus folgenden Gründen geboten: Der weitaus größte Anteil der Betriebskosten sind Fixkosten. Über eine Grundgebühr werden Geringverbraucher adäquat an den Fixkosten der Wasserversorgungseinrichtung beteiligt. Der Anstieg der Verbrauchsgebühren fällt dadurch etwas niedriger aus. 96 % der Anschlüsse werden nach der o.g. niedrigsten Stufe abgerechnet.
Für einen 3-Personenhaushalt, mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 35m³/Person, stellt sich die Gebührenerhöhung wie folgt dar:
105 m³ x 1,63 €/m³ = 171,15 € + 40 € Grundgebühr = 211,15 € (≙ 225,93 € brutto)
bisher:
105m³ x 1,44 €/m³ = 151,20 € + 20 € Grundgebühr = 171,20 € (≙ 183,18 € brutto)
Der Satzungsentwurf ist Bestandteil dieser Beschlussvorlage (Tischvorlage).
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat Kaufering beschließt den Entwurf der beiliegenden Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung sowie für damit im Zusammenhang stehenden Amtshandlungen. Die Satzung wird dem Beschlussbuch beigeheftet und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.01.2020 09:30 Uhr