Der Neubau am bestehenden Standort (ehemalige Bezeichnung 01) erfordert nach erfolgter Ortseinsicht durch das Landratsamt und Herrn RA [Name] ein Bauleitplanverfahren. Auch aufgrund der fortgeführten Planungen ist der bestehende Standort zusehends kritisch zu betrachten.
Eine Genehmigungsfähigkeit wird daher nur durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und nur unter Einhaltung strenger Nutzungsbeschränkungen tags und einer kompletten Nutzungsuntersagung nachts erreicht werden können.
Problematisch ist insbesondere, dass das neue Feuerwehrgebäude mit einer Länge von fast 70 m in das nördlich angrenzende reine Wohngebiet hineinwachsen soll und voraussichtlich hohe Lärmschutzeinrichtungen erforderlich werden, die unter Einhaltung von Abstandsflächen und der Anbauverbotszone errichtet werden müssen. Dadurch reduzieren sich die Rangiermöglichkeiten so, dass eine ordnungsgemäße Nutzung nicht sichergestellt werden kann. Weitere Entwicklungsmöglichkeiten sind am bestehenden Standort ebenfalls ausgeschlossen.
Die Fortführung der Planungen hat zudem ergeben, dass unter Einhaltung der Vorgaben der Stellplatzsatzung nur ein kleines Restgrundstück im Bereich der bestehenden Stellplätze verbleibt, das nur sehr schwer verwertbar ist (siehe Anlagen A1a und A1b).
Unter Abwägung dieser Gesichtspunkte sollen die Planungen zum Neubau des Feuerwehrhauses am bestehenden Standort nicht mehr weitergeführt werden, stattdessen soll ein neuer geeigneter Standort gefunden werden, der langfristig eine bestimmungsgemäße Nutzung als Feuerwehrhaus sicherstellen kann.
Dazu wurden die Untersuchungen aus dem Feuerwehrbedarfsplan der Jahre 2015-2017 herangezogen und zunächst die aus baulicher Betrachtung möglichen vorstellbaren Standorte eingegrenzt. Aus baulicher Sicht kommen nur der Standort Containerplatz (ehemals 02) und der Standort Realschule (ehemals 05) in Frage, wobei aus baulicher Sicht der Standort Realschule als ideal zu bezeichnen wäre.
Aus feuerwehrtechnischer Sicht ist der Standort Realschule mit einem Erreichungsgrad von aktuell 63,7 % allerdings –wie damals auch- weiterhin abzulehnen, sodass als einzig möglicher und realisierbarer Standort die Fläche des Containerplatzes und des Schlittenberges bleibt. „Aus dem möglichen Standort Containerplatz können 83,2 % der bebauten Flächen bereits innerhalb einer Fahrzeit von 3,5 Minuten erreicht werden. Dieser Wert ist als sehr gut anzusehen“, so die neue und druckfrische Standortanalyse, die in der Entwurfsfassung als Anlage 2 beigefügt ist.
In den Überlegungen bis zum Jahr 2017, waren noch die beiden Standorte Heizkraftwerk 03 und Mittelschule 04 enthalten.
Der Standort Heizkraftwerk 03 kann aus mehreren Gründen nicht in Erwägung gezogen werden. Aus feuerwehrtechnischer Sicht muss er mit einem Erreichungsgrad von damals 63,6 % wie der Standort Realschule abgelehnt werden. Aus baulicher Sicht kann er nicht verwirklicht werden, da der Markt Kaufering nicht im Besitz aller dafür notwendigen Flächen ist.
Der Standort Mittelschule 04 ist zwar aus feuerwehrtechnischer Sicht mit einem Erreichungsgrad von damals 77,7 % durchaus nahe an den zu erreichenden 80 % Erreichungsgrad, allerdings immer noch um 5,5 Prozentpunkte unter dem Erreichungsgrad am Standort Containerplatz. Baulich und planerisch ist der Standort aufgrund der bestehenden Hochspannungsleitung und der getrennt notwendigen Zu- und Abfahrten (z.B. Zufahrt Einsatzkräfte über Franz-Senn-Weg und Alarmausfahrt über Jahnstraße) über das innerörtliche Straßennetz deutlich schlechter zu bewerten als der Standort am Containerplatz. Der damals vorgesehene Standort direkt unterhalb der Schule scheidet aufgrund des Bedarfs des Grundstücks für das Containerprovisorium der Schulsanierungen aus. Aufgrund der Nähe zum allgemeinen Wohngebiet erwarten wir seitens des Immissionsschutzes noch höhere Anforderungen als am bestehenden Standort.
Alle diese Überlegungen haben letztendlich dazu geführt, den Standort Containerplatz als einzig richtigen Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses weiter zu verfolgen.
Die Flächen im Bereich des bestehenden Feuerwehrhauses mit insgesamt 7.279 m² können z.B. einer Wohnbebauung zugeführt und gewinnbringend zum höchsten Preis veräußert werden.
Der Standort Containerplatz befindet sich allerdings in einem der zentralsten Bereiche von Kaufering, die ein großes Entwicklungspotential bieten.
Das Kreuzungsbauwerk an der Augsburger Straße / Bayernstraße könnte kurz- bzw. mittelfristig zurückgebaut werden. Stattdessen könnte ein leistungsfähiger Kreisverkehr mit einem Durchmesser von 40 m und unterführten Geh- und Radwegen in alle Richtungen entstehen. Die bereits aus dem Jahr 2010 stammenden ersten Entwurfsüberlegungen und skizzenhaften Überlegungen zur technischen Realisierbarkeit (s. Anlagen 3a und 3b) haben bis heute nicht an Bedeutung verloren und bergen eines der größten Entwicklungspotentiale in Kaufering. Eine vorsichtige Kostenschätzung der Maßnahme liegt im Bereich von 3,5 – 4 Mio. €. Der Landkreis würde das Projekt nach Rücksprache mit Hr. [Name] ausdrücklich befürworten, da der Unterhalt des Brückenbauwerks und der großflächigen Verkehrsanlagen erheblich reduziert werden können. Die frei werdenden Flächen können dem Markt Kaufering entgeltfrei übereignet werden.
Um den Kreisverkehr herum könnte somit ein Bruttobauland von rd. 15.500 m² neu überplant werden (s. Anlage 4).
Erste Planungsüberlegungen (s. Anlage 4) konnten bereits belegen, dass die Feuerwehr so geplant werden kann, dass das mögliche Projekt „Kreisverkehr“ dadurch nicht eingeschränkt wird.
Aufgrund der jetzt gewonnenen Erkenntnisse kommen wir verwaltungsintern nun zu dem Schluss, dass das Grundstück am Containerplatz deutlich die beste Option für den Neubau des Feuerwehrhauses Kaufering darstellt.
Weitere potentielle Grundstücke des Marktes Kaufering, die für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses geeignet wären und sich im Eigentum des Marktes Kaufering befinden bzw. zeitnah erworben werden könnten, sind der Verwaltung derzeit nicht bekannt.
Das Feuerwehgebäude mit den zugehörigen Parkanlagen wurde im vorliegenden Entwurf im Norden und Westen maximal an die Grenzen gerückt. Die Übungsfläche darf sich vor den 3 südlichen Toren befinden. In den folgenden Planungsschritten können Gebäude und Parkplätze weiter optimiert werden, sodass der geplante Feuerwehrneubau mit einer Fläche von 5.435 m² auf jeden Fall auskommen kann (s. Anlage 4).
Sollte das Projekt „Kreisverkehr“ umgesetzt werden, würde nördlich die Fläche F1 mit rd. 1688 m² entstehen, die für spätere Erweiterungen des Feuerwehrgerätehauses oder des Sondergebietes zur Verfügung steht.
Daher sollte der Neubau der Feuerwehr am Standort Containerplatz so geplant und realisiert werden, dass die Anlage eines Kreisverkehres mit dem damit verbundenen Entwicklungspotential im Umfeld des Kreisverkehres nicht eingeschränkt wird.