Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 12.11.2019 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ beschlossen.
Im Rahmen der Frühzeitgen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wurde der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 12.02.2020 wurde die Verwaltung beauftragt folgende Stellungnahme abzugeben:
Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet zur Verwertung und Behandlung von Abfällen und sonstigen Stoffen“ wie folgt Stellung:
Der Markt Kaufering bittet um Prüfung und Berücksichtigung folgender relevanter Belange:
- immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
- Entwässerungskonzept zu Niederschlags- und Schmutzwasserbeseitigung mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering unter Angabe aller vorhandenen, bzw. zu erwartenden Schadstoffen
Falls eine Einleitung von Abwasser in die Kläranlage Kaufering erfolgt, sind Angaben zur prognostizierten Abwassermenge und die Sicherstellung und Beschreibung der Abwasserqualität erforderlich um mögliche Auswirkungen auf den Betrieb der Kläranlage Kaufering beurteilen zu können. Ggf. sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf mit aufzunehmen
- zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen
- Es ist zu prüfen und sicher zu stellen falls Abwasser direkt oder indirekt der Kläranlage Kaufering zugeführt werden, dass diese wegen gefährlicher Stoffe dort keine zusätzlichen Reinigungsstufen oder – prozesse erfordern.
Der Gemeinderat Igling hat in der Sitzung vom 09.02.2021 die Stellungnahme beschlussmäßig behandelt, der Auszug aus der Sitzungsniederschrift ist als Anlage beigefügt. Die Einwendungen des Marktes Kaufering wurden hier berücksichtigt, die entsprechenden Gutachten wurden zwischenzeitlich erstellt, bzw. konkretisiert, es sind keine Abwägungsfehler oder Abwägungsdefizite ersichtlich.