Gemeinde Igling, Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet an der LL 22 - BA II", Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentliche Belang nach § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ferienausschusses, 20.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Gemeinderat Igling hat in seiner Sitzung am 08.12.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der LL 22 – BA II“ beschlossen.
Im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes befindet sich in der Nähe zum bebauten Gemeindegebiet von Kaufering. Es ist deshalb sicherzustellen, dass durch die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der LL 22 – BA II““ Belange des Marktes Kaufering nicht berührt werden.
Aus Sicht der Verwaltung ist es notwendig, dass die vorliegenden Planungen wie folgt geprüft und ggf. entsprechend ergänzt werden:
- immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet von Kaufering
- Entwässerungskonzept mit Prüfung der Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering unter Berücksichtigung des § 3 Abs. 3 der Zweckvereinbarung zur Abwasserentsorgung in Bezug auf den vereinbarten Einwohnergleichwert
- zu erwartenden Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der LL 22 – BA II“ der Gemeinde Igling folgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet an der LL 22 – BA II“ wie folgt Stellung:
Der Markt Kaufering bittet um Prüfung und Berücksichtigung folgender relevanter Belange:
- Immissionsschutzrechtlichen Auswirkungen auf das bebaute Gemeindegebiet Kaufering
- Es sind Angaben zur prognostizierten Abwassermenge und die Sicherstellung und Beschreibung der Abwasserqualität erforderlich um mögliche Auswirkungen auf den Betrieb der Kläranlage Kaufering beurteilen zu können. Ggf. sind entsprechende Festsetzungen in den Bebauungsplanentwurf mit aufzunehmen. Die Einhaltung der Zweckvereinbarung zur Abwasserentsorgung in Bezug auf § 3 Abs. 3 ist entsprechend nachzuweisen
- Zu erwartende Auswirkungen auf das Gemeindegebiet Kaufering in Bezug auf den zu erwartenden Verkehr unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrszahlen“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.03.2021 07:51 Uhr