Aufstellung des Bebauungsplanes "Unterer Brückenring", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen, Billigungs- und erneuter Auslegungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 15.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 15.09.2021 ö beschliessend 6

Sachverhalt Bürger

Der Marktgemeinderat Kaufering hat am 12.06.2013 die Aufstellung des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ beschlossen. Planungsziele sind eine maßvolle Nachverdichtung unter Berücksichtigung der vorhandenen Straßenquerschnitte und Erhalt des dörflichen Charakters sowie Schutz der noch aktiven Landwirte. Daher wurden Festsetzungen zur Nachnutzung von landwirtschaftlichen Strukturen, der baulichen Gestaltung und der Grünordnung getroffen. 

Der Vorentwurf wurde in der Sitzung am 18.09.2019 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.1 und § 4 Abs.1 BauGB eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 07.10.2019 bis einschließlich 12.11.2019. 

Der Entwurf wurde in der Sitzung am 01.07.2020 gebilligt und das Verfahren nach § 3 Abs.2 und § 4 Abs.2 BauGB eingeleitet. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 03.08.2020 bis einschließlich 10.09.2020. 

Beschluss Bürger

Abschließender Beschluss:
1.        Der Marktgemeinderat nimmt vom Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB, förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, Kenntnis.
2.        Die eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen. Das Ergebnis ist den Betroffenen mitzuteilen.
3.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering billigt den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021, in welche die beschlossenen Änderungen eingearbeitet werden.
4.        Der Marktgemeinderat des Marktes Kaufering beauftragt die Verwaltung, den Entwurf des Bebauungsplans „Unterer Brückenring“ mit Begründung in der Fassung vom 15.09.2021 erneut im Rahmen des § 4a Abs. 3 BauGB nach § 3 Abs. 2 öffentlich auszulegen und die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB einzuholen.
Die Dauer der erneuten Auslegung und die Frist zur Stellungnahme werden auf der Grundlage des § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf die Dauer von 20 Tagen verkürzt. Es wird bestimmt, dass gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB die Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden dürfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.10.2021 08:13 Uhr