Mitgliedschaft beim Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland, Bereich Vergaberecht


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 19.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 19.05.2021 ö 6

Sachverhalt Bürger

Auf Antrag des Bayer. Gemeindetags – Kreisverband Miesbach – beauftragte die Zweckverbandsversammlung am 12.04.2019 den Zweckverband zu prüfen, ob das Kommunale Dienstleistungszentrum Oberland die Mitgliedsgemeinden bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen unterstützen kann. Hintergrund ist die Tatsache, dass die Ausschreibung und Vergabe von öffentlichen Aufträgen die Gemeindeverwaltung häufig vor erhebliche Probleme stellt und in den Verwaltungen kaum noch zu bewerkstelligen ist. Das Bayerische Wirtschaftsministerium empfiehlt den Gemeinden deshalb, sich für diese Aufgabe zusammenzuschließen.

In Zusammenarbeit mit verschiedenen Mitgliedsgemeinden hat der ZV KDV Oberland ein Konzept für eine zentrale Beschaffungsstelle erarbeitet mit dem Ziel, die Beschaffungsverfahren der Gemeinden rechtssicher und wirtschaftlich durchzuführen.
Die zentrale Beschaffungsstelle steht den Gemeinden dabei jederzeit als Ansprechpartner in allen Vergabefragen zur Verfügung.

Folgende Vorteile werden durch das Vergabezentrum beim KDZ Oberland erwartet:
 
  • effizienterer Einsatz von Fachkompetenz durch die höhere Zahl an Beschaffungsvorgängen je Mitarbeiter*in (= bessere Auslastung von Spezialwissen)
  • durchgängige Gewährleistung aller vergaberechtlichen Dienstleistungen unabhängig von Personalsituation in den Kommunen
  • Einsparungen durch Entbehrlichkeit externer Dienstleister für Vergabeverfahren
  • Unterstützung bei der Realisierung eines strategischen Beschaffungsmanagements (Berücksichtigung nachhaltiger Kriterien u. a.)
  • Aufwandsersparnis in den Kommunen durch gemeinsame Beschaffungen (d.h. einmalige zentrale Durchführung von Verfahren statt zig einzelner Verfahren in den Kommunen; Beispiel: Splitt, Streusalz …)
  • Einsparung durch günstigere Preise bei höheren Beschaffungsmengen

In ihrer Verbandssitzung vom 08.11.2019 hat die Verbandsversammlung für die Aufnahme der neuen Dienstleistung „Vergabe für Gemeinden“ entschieden. Die erforderliche Satzänderung ist am 29.05.2020 in Kraft getreten.

Die Kernpunkte dieses Konzeptes sind:

  • Die Verantwortung für die Vergabe incl. der  Vergabe selbst verbleibt dabei bei der Gemeinde. Die Vergabestellte unterstützt die Kommunen bei der rechtssicheren Abwicklung der Vergabeverfahren und ist somit der „verlängerte Arm“ der Gemeindeverwaltung. Soweit gewünscht berät das KDZ Oberland die Kommunen bereits im Vorfeld der Vergabe.
  • wie bei der Verkehrsüberwachung bzw. im Forderungsmanagement übertragen die Gemeinden die Aufgabe „Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen)
  • die Finanzierung erfolgt nach folgendem System:
Sockelbetrag: jede teilnehmende Gemeinde hat jährlich einen Sockelbetrag von 0,33 Euro/Einwohner zu leisten (Anmerkung: mit diesem Sockelbetrag sollen die jährlich anfallenden Sachkosten gedeckt werden).
Vergabeverfahren: pro Vergabeverfahren fällt ein Entgelt i.H.v. 600,00 Euro an.
VgV-Verfahren freiberuflicher Leistung bzw. Verhandlungsvergaben für Planleistungen: da dieses Verfahren besonders zeit- und arbeitsintensiv sind, fällt für diese Leistung ein Entgelt i.H.v. 3.000,00 Euro an.
Beratende Leistungen: sollte eine Gemeinde im Vorfeld Beratung benötigen, so verrechnet der Zweckverband hierfür 90,00 Euro je Beratungsstunde.
Sektoren- und Konzessionsvergaben: Individualpreis
Auslagenersatz: nach Aufwand

Bezüglich der möglichen Umsatzsteuerpflicht zu oben genannten Entgelten kommt die Steuerberatungskanzlei des ZV KDZ Oberland in ihrer Stellungnahme vom 11.11.2019, aktualisiert am 09.06.2020 zu folgenden Ergebnis:
„Ein Steuerbarkeit für die Umsatzsteuer nach §2b Abs. 3 Satz 1 UStG im Umkehrschluss entfällt.“

Gleichzeitig erhebt der Zweckverband für die Schaffung dieser weiteren Abteilung eine sog. Anschubfinanzierungsumlage i.H.v. 1,00 Euro je Einwohner. Sie dient dazu, die Anfangszeit finanziell zu überbrücken. Diese Anschubfinanzierungs-umlage wird binnen drei Jahre an die Gemeinde zurückgezahlt.

Diese Kosten wurden so kalkuliert, dass sich das Produkt „Vergabewesen“ selbst trägt. Wie bei der Verkehrsüberwachung werden etwaige Überschüsse an die Gemeinden zurückerstattet.

Die Aufnahme des Marktes Kaufering ist durch Beschluss in der Verbandssitzung im November 2021 möglich.

Beschluss Bürger

Der Marktgemeinderat beschließt dem Zweckverband Kommunales Dienstleistungs-zentrum Oberland in Bad Tölz die Durchführung von Vergabeverfahren (ohne Vergabe von Aufträgen und Abschluss von Verträgen) zu übertragen. Diese Dienstleistung kann übertragen werden, wenn der geschätzte Auftragswert je Vergabe oder Gewerk einen Betrag von 25.000 Euro netto erreicht. Die Vergabe von Aufträgen und der Abschluss von Verträgen verbleibt beim Markt Kaufering.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.06.2021 08:08 Uhr