Sporthalle; Erneuerung der Flutlichtanlage; Beschluß


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 26.01.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 26.01.2022 ö 5

Sachverhalt Bürger

Die bestehende Flutlichtanlage des Sportgeländes an der Bayernstraße soll auf eine energiesparende LED-Leuchttechnik umgestellt werden und eine zonenweise Schaltung für eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung installiert werden. 

Das Sportgelände mit Hauptfeld, zwei Nebenfeldern, einem Trainingsplatz, einem Beachvolleyballplatz und dem Hartplatz umfasst insgesamt 11 Masten mit 42 Strahlern. Die vorhandene Anzahl der Strahler wird im Zuge der Maßnahme beibehalten, jedoch wird durch die geringere Streuung und die verbesserte Lichttechnik eine Aufwertung der Platzbeleuchtung erreicht. 

Im Bereich des Hauptfeldes wird gem. DIN EN 12193 die Beleuchtungsklasse II mit einer horizontalen Beleuchtungsstärke von min. 200 lx für den Spielbetrieb in Bezirks- und Landesliga angesetzt, die Strahler sind HD-tauglich.

Die Maßnahme umfasst den Austausch der Strahler inkl. Gummileitung von Mastkopf bis -fuß, die Installation einer adaptiven Steuerung sowie die hierfür notwendigen Anpassungen der Steuerelemente. Durch die genannte adaptive Steuerung, die als Förderungsvoraussetzung gilt, soll eine nutzungsgerechte Beleuchtungsregelung erreicht werden.

Die Flutlichtmasten wurden 2020 im Zuge der vorgeschriebenen Prüfung der Standsicherheit ohne Mängel eingestuft und werden durch diese Maßnahme nicht verändert.

Die Umsetzung der Maßnahme soll durch ein Programm des Bundes zu investiven Klimaschutzmaßnahmen gefördert werden. Hierbei müssen folgende Voraussetzung erfüllt werden:

  • Treibhausgaseinsparung von min. 50 %
  • Auslegung nach DIN EN 12193 durch einen qualifizierten Fachplaner
  • Installation einer adaptiven Steuerung

Gefördert werden in diesem Rahmen der Austausch der Leuchten sowie die Installation der Steuer- und Regelungstechnik.

Eine mögliche parallele Fördermöglichkeit (KommKlimaFöR) durch das Land soll im Zuge der Planung geprüft werden. 

Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2016:        18609 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2017:        14336 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2018:        13374 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2019:        12761 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2020:          8622 kWh
Stromverbrauch Flutlichtanlagen 2021:    9049 kWh

2015-2022 im Mittel:        13.441,57 kWh
Einsparung rd. 50 %:          rd. 6.725 kWh

Wie unten bei den finanziellen Auswirkungen dargestellt, hängt die Wirtschaftlichkeit des ganzen Bauvorhabens stark am Erhalt der Fördermittel. Die Investitionskosten liegen bei rd. 160.000 € und lassen selbst bei der hohen Förderquote von rd. 116.250 € und der prognostizierten Restkosten des Marktes Kaufering in Höhe von 43.750 € eine Amortisation frühestens in 10-15 Jahren erwarten. Die derzeitigen Stromkosten liegen bei rd. 24-25 ct/kWh brutto und werden in den nächsten Jahren allerdings sicher stark steigen. Nichtsdestotrotz stellt die Maßnahme einen sinnvollen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verbesserung der Lichtverhältnisse auf den Plätzen dar.

Beschluss Bürger

Die Verwaltung wird beauftragt, ein geeignetes Planungsbüro zu finden und die Zuwendungen für die Maßnahme zur LED Umrüstung der Flutlichtanlage zu beantragen. Die Verwaltung wird weiter ermächtigt, nach Erhalt der Förderzusagen bzw. der Förderbescheide die notwendigen Aufträge nach erfolgter Ausschreibung an die wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben. Haushaltsmittel sind entsprechend vorgeplant.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.02.2022 13:02 Uhr