Bauleitplanung der Gemeinde Hurlach; Aufstellung der "15. Änderung des Flächennutzungsplanes" und Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Solarpark Spatz"; Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 13.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Der Gemeinderat Hurlach hat in der Sitzung am 04.10.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spatz Fl.Nr. 1872 TF“ sowie die „15. Änderung des Flächennutzungsplanes“ beschlossen.
Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 2 Abs. 2 BauGB wird der Markt Kaufering als Nachbargemeinde am Verfahren beteiligt.
Plangebiet:
Die gesamten Planunterlagen sind auf der Homepage der Gemeinde Hurlach unter nachfolgendem Link eingestellt:
Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering.
Wie unter Punkt 7.3.2 der Begründung zum Bebauungsplanentwurf beschrieben besteht eine vorläufige Einspeisezusage der [Name] AG, mit einem voraussichtlichen Einspeisepunkt auf dem Gemeindegebiet von Hurlach.
Aufgrund dieser unverbindlichen Aussage sollten vorsorglich Einwendungen seitens des Marktes Kaufering gegen einen eventuell geplanten Anschluss, bzw. Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering vorgebracht werden.
Beschluss Bürger
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spatz Fl.Nr. 1872 TF“ sowie der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes“ folgende Stellungnahme abzugeben:
„Der Markt Kaufering nimmt zu dem vorliegenden Planentwurf für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Solarpark Spatz Fl.Nr. 1872 TF“ sowie der „15. Änderung des Flächennutzungsplanes“ wie folgt Stellung:
Der Geltungsbereich des gegenständlichen Bebauungsplanes/Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich nicht in der Nähe des bebauten Gemeindegebietes von Kaufering. Die Belange des Marktes Kauferings sind nach derzeitigem Kenntnisstand somit zunächst nicht berührt.
Vorsorglich möchte der Markt Kaufering jedoch bereits im Rahmen der vorliegenden Beteiligung darauf hinweisen, dass in Zusammenhang mit der gegenständlichen Solaranlage einem Anschluss, bzw. einer Leitungsverlegung im Gemeindegebiet von Kaufering nicht zugestimmt wird.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.04.2024 08:52 Uhr