Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag mit Lechwerke AG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Marktgemeinderates, 13.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Marktgemeinderat (Markt Kaufering) Sitzung des Marktgemeinderates 13.12.2017 ö 4

Sachverhalt Bürger

Der mit den [Name] abgeschlossene Wegenutzungsvertrag Strom besteht seit 01.01.2015 und hat eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren bis 31.12.2024. Zwischenzeitlich wurde ein neuer Musterkonzessionsvertrag Strom vom Bayer. Staatsministerium des Innern genehmigt.

Unser Konzessionsnehmer, [Name], bietet nun an, die für die Kommunen relevanten, verbesserten Konditionen - § 3 Zusammenarbeit zwischen Gemeinde und Konzessionsnehmer sowie § 5 Änderung der Versorgungsanlagen – ab Unterzeichnung der Nachtragsvereinbarung zum Wegenutzungsvertrag zu übernehmen. Allerdings wird dieses Angebot mit einer Verlängerung der Vertragslaufzeit bis 31.12.2034 verbunden.

Eine Begründung der LEW und die Nachtragsvereinbarung sind als Anlage beigefügt.

Beschluss Bürger

Das in Form einer Nachtragsvereinbarung zum aktuellen Wegenutzungsvertrag vorgelegte Angebot des Konzessionsnehmers, [Name], wird angenommen. Die Laufzeit des Wegenutzungsvertrages einschließlich dieser Nachtragsvereinbarung verlängert sich somit bis zum 31.12.2034. Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Nachtragsvereinbarung zwischen [Name] und Markt Kaufering zu unterzeichnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 16

Datenstand vom 23.02.2018 10:34 Uhr