Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Feuerwehrgerätehaus; Antrag UBV vom 26.02.2024; Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Marktgemeinderates, 15.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Bürger
Am 26.02.2024 wurde ein Antrag der UBV bezüglich der Sanierungsmaßnahmen am bestehenden Feuerwehrgerätehaus eingereicht.
- Vorstellung des Antrags durch Herrn Kenzler -
Notwendig wurde der Antrag aus Sicht der UBV deswegen, weil aufgrund des neu geplanten Feuerwehrgerätehauses etliche Reparaturarbeiten zurückgestellt wurden.
Aufgrund der beschlossenen Verschiebung des Feuerwehrneubaus ist aber mit dessen Fertigstellung und Inbetriebnahme erst im Jahr 2029 zu rechnen, sodass die kommenden Jahre im alten Feuerwehrhaus bestmöglich überbrückt werden müssen.
Bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung wurden einige Sofortmaßnahmen in Angriff genommen und begonnen, eine Maßnahmenliste aufzustellen, nachdem sowohl der KUVB als auch die von uns für Brandschutz und Arbeitsschutz beauftragte Firma [Name] Begehungen zusammen mit der Verwaltung durchgeführt haben.
Aktuell laufen bereits auch weitere Planungsüberlegungen z.B. im Bereich Umbau Funkraum, Ausbau eines Waschplatzes usw. Der Maßnahmenkatalog soll dann im Juni/Juli dem Marktgemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Formell muss dieser Antrag aber trotz der bereits in diesem Sinne laufenden Arbeiten zur Beschlussfassung im Marktgemeinderat eingebracht werden.
Beschluss Bürger
Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Gesamtmaßnahmenkataloges inkl. der Kosten für die Maßnahmen zur Reparatur- und Instandhaltung des Feuerwehrhauses. Einzelmaßnahmen sind solange zurückzustellen, soweit sie nicht der unmittelbaren und dringenden Gefährdungsbeseitigung unterliegen und den Verfügungsrahmen des 1. Bürgermeisters nicht überschreiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.07.2024 16:40 Uhr