Bauantrag der Grundstücksgemeinschaft Bauer/Müller zum Abriss und Erweiterung eines Gewerbebetriebes Wasserskilift Kiefersfelden, Guggenauerweg 1a, Fl.Nr. 743


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 04.09.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 04.09.2019 ö beschließend 4

Beschluss

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Satzung über die Sicherung der Zweckbestimmung für den Fremdenverkehr.

Das Baugrundstück ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Ruhender Verkehr, öffentlicher Parkplatz bzw. seggen- oder binsenreiche Feucht- und Nasswiese / Sumpf ausgewiesen und liegt im Außenbereich, sowie im Landschaftsschutzgebiet Inntal Süd.
Das Bauvorhaben ist nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) privilegiert.

Die Erschließung des Grundstücks ist gesichert. Der Strom-, Gas- und Wasseranschluss kann durch die Gemeindewerke Kiefersfelden erstellt werden, die straßenmäßige Er­schließung erfolgt durch den Guggenauerweg, die Abwasserbeseitigung durch eine private Schmutzwasserkanalisation und die gemeindliche Kläranlage.

Das anfallende Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Baugrundstück zur Versickerung zu bringen.

Die Anzahl der erforderlichen Stellplätze richtet sich in Abhängigkeit von der Nutzung nach der Anlage 1 zu § 5 der gemeindlichen Satzung über örtliche Bauvorschriften.

Die entstehenden Kosten für eine eventuell notwendige Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen. Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und -wegen sowie gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Hinweis: Vor Beginn der Grabungsarbeiten hat sich der Bauherr bzw. die ausführende Firma über die Lage der bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen bei den Gemeindewerken Kiefersfelden zu erkundigen!

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung wird gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.

Die Wohnungen/Zimmer im OG des geplanten Gebäudes müssen dem Wasserskibetrieb dienen und dürfen nicht dauerhaft genutzt werden.

Die kommunale Behindertenbeauftragte, Frau Claudia Huber, hat zu dem Bauantrag wie folgt Stellung genommen: In der mir vorliegenden Skizze sind 2 behindertengerechte Stellplätze sowie ein behindertengerechtes WC mit bodengleicher Duschmöglichkeit vorhanden. Des Weiteren findet man im OG u.a. Schlafmöglichkeiten für Sportler, Personal. Jedoch ist das OG nur über eine Treppe erreichbar und somit für Menschen mit Behinderung, speziell Rollstuhlfahrer nicht zu benutzen.
Somit empfehle ich dringend eine Schlafmöglichkeit im EG einzuplanen. Gerade Rollstuhlfahrer nehmen gerne am Wasserskisport aktiv teil.
Ich bitte darum, dass die dementsprechende Planung umgeändert wird im Sinne der Inklusion und Menschen mit Behinderung diese Anlage ebenso vollwertig nutzen können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 10.02.2020 15:03 Uhr