Beschlussfassung; Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Fl.Nr. 87/6 am Pfarrer-Gierl-Weg (Plangebiet Häuslfeld)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.05.2022 ö 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, im Plangebiet „Häuslfeld“ auf Fl.Nr. 87/6 am Pfarrer-Gierl-Weg einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) mit folgender Zielsetzung aufzustellen:

  • Verwirklichung eines Wohnbauprojektes mit ca. 22 Wohneinheiten

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im beiliegenden Lageplan grün umrandet dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der bestehende Bebauungsplan „Häuslfeld“ wird im Geltungsbereich des neu aufgestellten, vorhabenbezogenen Bebauungsplans aufgehoben Dieser Aufstellungsbeschluss ist ortüblich bekannt zu machen.

 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2023 09:23 Uhr