Bauantrag von Herrn Günther Kuhlmann zum Neubau eines Ersatzgebäudes mit Ferienwohnungen in bestandsgleicher Größe auf Grundstück Fl.Nr. 941/4 Mühlau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 07.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 07.12.2016 ö beschließend 5

Beschluss

Das Bauvorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und ist nicht priviligiert (gewerbliche Nutzung).

Vom Landratsamt Rosenheim wird nach Absprache mit der Regierung von Oberbayern die Aufstellung eines Bebauungsplans für das Bauvorhaben verlangt. Der Bauherr hat den betreffenden Antrag bei der Gemeinde Kiefersfelden am 24.11.2016 gestellt, zuvor am 23.11.2016 den Bauantrag für das Bauvorhaben eingereicht.

Der Technische Ausschuss stellt fest, das für die Entscheidung, ob die Gemeinde einen Bebauungsplan aufstellen will, der Gemeinderat zuständig ist.

Mangels der derzeit bauplanungsrechtlichen Unzulässigkeit des Bauvorhabens wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB nich erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 5

Datenstand vom 21.04.2017 08:08 Uhr