Antrag auf Vorbescheid von Herrn Anton Maier zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Bergweg (Fl.Nr. 906/5 und 906/11)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 14.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 14.02.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet dargestellt. Es liegt im Innenbereich und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Ein Bebauungsplan existiert nicht.

Die Erschließung ist gesichert. Die Zufahrt erfolgt über den Bergweg (Gemeindestraße). 

Das Gebäude ist an den gemeindlichen Schmutzwasserkanal und die öffentliche Wasserversorgung der Gemeindewerke Kiefersfelden anzuschließen.

Das Oberflächenwasser (z. B. Dachwasser) ist auf dem Grundstück zu versickern. 

Entstehende Kosten für eine eventuelle Umlegung von öffentlichen Ver- und Entsorgungsleitungen sind vom Bauherrn zu tragen.

Für Schäden, die durch die Baumaßnahme an Gemeindestraßen und Gemeindewegen sowie an gemeindlichen Leitungen und Einrichtungen entstehen, haftet der Bauherr.

Der durch das Grundstück verlaufende bestehende Fußweg ist uneingeschränkt zu erhalten bzw. auf Kosten des Bauherrn umzulegen.

Die in der Satzung über Örtliche Bauvorschriften normierten Mindestabstände von Haupt- und Nebengebäude zu öffentlichen Verkehrsflächen sind einzuhalten. Der Unterschreitung wird nicht zugestimmt.

Im Hinblick auf die beengten räumlichen Verhältnisse im Umgriff des Grundstücks und Bergwegs bedarf es der Nachbarbeteiligung zum Vorbescheidantrag.

Die gemeindliche Entscheidung über den Antrag auf Vorbescheid wird zurückgestellt bis das Ergebnis der Nachbarbeteiligung vorliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:33 Uhr