1. Änderung des Bebauungsplanes "Am Sonnenweg" betreffend das Grundstück Fl.Nr. 57, hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 06.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 06.12.2017 ö beschließend 3

Beschluss

Der Technische Ausschuss hat am 06.09.2017 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Am Sonnenweg“ im Bereich des Grundstücks Flst.Nr. 57 in folgenden Punkten zu ändern:
Auf dem Grundstück Fl.Nr. 57 wird die Möglichkeit geschaffen, dass auf dem südlichen Teil des Grundstücks ein Haus mit Garage und Stellplätzen gebaut werden kann.

a)        Neufestsetzung der überbaubaren Grundstücksflächen
b)        Neufestsetzung des Maßes der baulichen Nutzung

Der Änderungsplan vom 25.04.2016 des Planers Dipl.Ing. Franz Fuchs, Kolbermoor, war Bestandteil dieses Beschlusses.
Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange waren zu den Änderungen zu hören.

Zur Bebauungsplanänderung haben sich von den Trägern öffentlicher Belange ohne Einwendungen geäußert:

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten,
Bayerisches Landesamt für Umwelt,
Handwerkskammer für München und Oberbayern,
Erzbischöfliche Finanzkammer,
Bayernwerk,
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim,
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V.,
Landesfischereiverband Bayern e.V.,
Deutsche Bahn AG, DB Immobilien, Region Süd,
Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern,

Zur Bebauungsplanänderung hat sich von den Nachbarn niemand geäußert:

Satzungsbeschluss:

§ 1
Von der Änderung betroffene Grundstücke:

Fl.Nr. 57, Ecke König-Otto-Straße/Sonnenweg

Begründung: 
Die Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich der Flurnummer 57 soll die Möglichkeit schaffen, ein Einfamilienhaus im Gartengrundstück zu erstellen.
Das städtebauliche Konzept wird durch das zusätzlich geschaffene Baurecht, das in seiner Größe zur bestehenden Bebauung untergeordnet ist, nicht geändert.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:42 Uhr