Antrag von Herrn Reinhold Reiger zur Änderung des Bebauungsplanes "Thierseestraße"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 05.04.2017 ö beschließend 11

Beschluss

Das vom Bauherrn geplante Bauvorhaben (Wohnhaus) entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Thierseestraße“:

  • Überbaubare Fläche: Das im Bebauungsplan festgesetzte Baufenster wird überbaut.
  • Im bestehenden Bebauungsplan war ein Baufenster von 16,00 m x 10.25 m (= 164 m²) festgesetzt.
  • Der Bebauungsplan soll auf ein Baufenster von 14,00 m x 11,50 m (= 161 m²) am gleichen Standort geändert werden.

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid wurde vom technischen Ausschuss bereits in der Sitzung vom 01.10.2013 gemäß § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Das Vorhaben kann aber laut Landratsamtes Rosenheim nur im Rahmen einer Bebauungsplanänderung realisiert werden.
bisherige Fassung
geänderte Fassung

Dem Antrag auf vereinfachte Änderung zu den o. g. Festsetzungen des Teilbebauungsplanes „Thierseestraße“ im Bereich des Grundstücks 1442/14 wird zugestimmt.

Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, ein vereinfachtes Änderungsverfahren gem. § 13 Abs. 1 BauGB durchzuführen. Die betroffenen Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange sind zu den Änderungen zu hören.

Gemeinderat Sebastian Bleier nahm als Planer an Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.06.2023 08:43 Uhr