Beschlussfassung über die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen/Einwendungen/Bedenken (Abwägungsbeschluss)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.01.2024 ö beschließend 11.1

Sachverhalt

Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 02.11.2023 bis 04.12.2023.

Beschluss

  1. Behörden und Träger öffentlicher Belange

Zur Stellungnahme aufgeforderte Behörden und Träger öffentlicher Belange, Eingang und Art der Stellungnahme

 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
4
Deutsche Bahn AG DB Immobilien
29.11.2023
Hinweise
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
9
Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle München
22.11.2023
Hinweise
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
11
Bayerisches Landesamt für Umwelt
22.11.2023
Hinweise zu einzelnen Bplänen
12
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
29.11.2023
keine Einwände; Hinweise
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
20
Handwerkskammer für Oberbayern
04.12.2023
keine Einwände; Hinweise
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
44
LRA Rosenheim Untere Bauaufsichtsbehörde
12.12.2023
Hinweise zu Inhalten
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme



Stellungnahmen ohne Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise


 
Name
Datum
Stellungnahme
1
Regierung von Oberbayern Luftamt Südbayern
 
keine Stellungnahme
2
Regierung von Oberbayern Gewerbeaufsichtsamt
 
keine Stellungnahme
3
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3
03.11.2023
keine Einwände
5
Deutsche Post AG
 
keine Stellungnahme
6
Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH TI NL Süd, PTI 21
 
keine Stellungnahme
7
Deutsche Transalpine Ölleitung
 
keine Stellungnahme
8
Vodafone Kabel Deutschland GmbH
27.11.2023
keine Einwände
10
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
 
keine Stellungnahme
13
Amt für ländliche Entwicklung
 
keine Stellungnahme
14
Bayerischer Bauernverband Geschäftsstelle Rosenheim
06.11.2023
keine Einwände
15
Bayerischer Landesverein für Heimatpflege e.V. Dr.-Ing. Arch. Vinzenz Dufter
 
keine Stellungnahme
16
Bayerischer Waldbesitzer Verband
 
keine Stellungnahme
17
Landesbund Vogelschutz
 
keine Stellungnahme
18
Landesfischereiverband Bayern e.V.
 
keine Stellungnahme
19
Industrie und Handelskammer für München und Oberbayern
20.11.2023
keine Einwände
21
LRA Rosenheim Kreisheimatpfleger
 
keine Stellungnahme
22
Kreisjugendring Rosenheim
 
keine Stellungnahme
23
Staatliches Bauamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
24
Wasserwirtschaftsamt Rosenheim
 
keine Stellungnahme
25
Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Rosenheim
17.11.2023
keine Einwände
26
Kreishandwerkerschaft Rosenheim
 
keine Stellungnahme
27
Bund Naturschutz Geschäftsstelle Rosenheim
 
keine Stellungnahme
28
Polizeiinspektion Brannenburg
06.11.2023
keine Einwände
29
Gemeindewerke Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
30
Gemeindewerke Oberaudorf
 
keine Stellungnahme
31
Bayernwerk AG Netzcenter Kolbermoor Roland Schunk
 
keine Stellungnahme
32
Grenzkraftwerke GmbH Simbach am Inn
 
keine Stellungnahme
33
Bayernets GmbH
07.11.2023
keine Einwände
34
Wasser- und Bodenverband Hödenau Herrn Rudolf Erhard
 
keine Stellungnahme
35
ESB Energie Südbayern GmbH
29.11.2023
keine Einwände
36
Erzbischöfliches Ordinariat München Pastoralraumanalyse
27.11.2023
keine Äußerung
37
Evangelisches Pfarramt Kiefersfelden
 
keine Stellungnahme
38
Regierung von Oberbayern Raumordnung
 
keine Stellungnahme
39
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie
 
keine Stellungnahme
40
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Sparte Verwaltungsaufgaben
 
keine Stellungnahme
41
E.ON Energie Deutschland GmbH
 
keine Stellungnahme
42
INNergie GmbH
06.11.2023
keine Einwände
43
Regionaler Planungsverband Südostoberbayern Geschäftsstelle Region 18
13.11.2023
keine Einwände
45
LRA Rosenheim Untere Naturschutzbehörde
07.12.2023
keine Äußerung
46
LRA Rosenheim Gesundheitsamt
 
keine Stellungnahme
47
LRA Rosenheim Untere Straßenverkehrsbehörde
 
keine Stellungnahme
48
LRA Rosenheim Kreistiefbauverwaltung
23.11.2023
keine Äußerung
49
LRA Rosenheim Kreisbrandrat Hr. Schrank
21.11.2023
keine Einwände
50
LRA Rosenheim Wasser- und Bodenschutz
 
keine Stellungnahme
51
LRA Rosenheim Immissionsschutzrecht
 
keine Stellungnahme
52
LRA Rosenheim Untere Denkmalschutzbehörde
 
keine Stellungnahme
53
Bayerngas GmbH
 
keine Stellungnahme
54
Regierung von Oberbayern Höhere Landesplanungsbehörde
07.11.2023
keine Einwände
55
Immobilien Freistaat Bayern
 
keine Stellungnahme
56
Die Autobahn GmbH des Bundes
 
keine Stellungnahme


Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass o. g. Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände, Bedenken, Anregungen oder Hinweise zur gegenständlichen Planung vorzubringen haben bzw. deren Belange durch die gegenständliche Planung nicht berührt sind.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



Stellungnahmen mit Einwänden, Bedenken, Anregungen oder Hinweisen


               Deutsche Bahn AG DB Immobilen, Schreiben vom 29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltene Formulierung des Hinweises hinsichtlich der blendfreien Anordnung und Gestaltung von Solar- und Photovoltaikanlagen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


9                Eisenbahn - Bundesamt Außenstelle München, Schreiben vom 22.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die allgemein gehaltenen Formulierungen werden zur Kenntnis genommen, sind jedoch aufgrund der Lage des gegenständlichen Bebauungsplangebiets weit abseits jeglicher Bahnbetriebsanlagen für dieses nicht von Belang.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0



12                Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Rosenheim, Schreiben vom 
               29.11.2023

Abwägungsvorschlag
Die betroffenen Grundstücke, welche sich in Waldnähe befinden, erhielten mit Aufstellung des Bebauungsplans entsprechende Baurechte und sind in den meisten Fällen mit dem derzeitigen Bestand bebaut, welcher entsprechenden Bestandsschutz genießt.  Durch diese Bebauungsplanänderung wird das Dach in seiner Grundkonstruktion nicht betroffen, sondern ermöglicht lediglich einen beschränkten Gestaltungseingriff, der sich bautechnisch nicht auf die Gesamtkonstruktion auswirkt. Zudem sieht der Bebauungsplan in seiner Grundform keine Festsetzungen vor, die entsprechende Konstruktionen fordern. Eine solche neu aufzunehmen ist bei der gegenständlichen Änderung nicht vorgesehen und angebracht.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


20                Handwerkskammer für München und Oberbayern, Schreiben vom 04.12.2023

Abwägungsvorschlag
Eine Einschränkung von bestandskräftig genehmigten gewerblichen Nutzungen in ihrem ordnungsgemäßen Bestand und Betrieb wird durch diese Bebauungsplanänderung nicht gesehen. Die durch die Änderung ermöglichte Erweiterung von Wohnraum bezieht sich auf Bestandsgebäude, welche in keiner Konkurrenz zu bestehenden Gewerbebetrieben stehen.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:        16 : 0


44                Landratsamt Rosenheim – Untere Bauaufsichtsbehörde, Schreiben vom 
               12.12.2023

Abwägungsvorschlag
Weite Teile der Begründung dienen der Darlegung der allgemeinen Situation im und um das gegenständliche Plangebiet. Teile davon können durchaus als inhaltlich nicht zwingend für die Änderung erforderlich angesehen werden (Flora/Fauna, Wasser), andere wiederum, wie die Aussagen Denkmälern, Georisiken und vor allem zu Art und Maß der baulichen Nutzung, haben in diesem Kontext ihre Berechtigung und zielen klar auf das Verhältnis zwischen der bestehenden Planung Plangebiet und der Auswirkung der Dachaufbautensatzung ab und stellen dies dar. 
Eine Unterscheidung zwischen planungsrechtlichen Zielen und Auswirkungen (Wohnraumschaffung) einerseits und gestalterischen Beweggründen (Ortsbildgestaltung nach Art. 81 Abs. 1 BayBO) erfolgt nicht, da diese beiden Faktoren einhergehen sollen. Die Änderung soll eine Schaffung von Wohnraum im Rahmen einer maßvollen und geregelten Gestaltung auf Grundlage der Dachaufbautensatzung bewirken.

Sollte durch den Dachgeschossausbau zusätzlicher eigenständiger Wohnraum geschaffen werden, sind die bestehenden Regelungen zu Stellplätzen in den Bebauungsplänen sowie der geltenden Stellplatzsatzung natürlich weiterhin zu beachten. Zudem ist zu beachten, dass Bebauungspläne Festsetzungen beinhalten, die in Wohngebäuden die Anzahl an Wohneinheiten reglementiert und die Planungen auf den Grundstücken hierauf ausgelegt sind.

Die „ruhige Dachlandschaft“ soll gerade durch die Regelungen der Dachaufbautensatzung erhalten werden. Die Definition dieser bzw. der Blickwinkel auf diese Eigenschaft dürfte sich in Zeiten mit Wohnraummangel und sehr hohem Versiegelungsgrad geändert haben. Dachaufbauten ermöglichen die Nutzung von Flächen in Bestandsgebäuden in die Höhe. Durch die Dachaufbautensatzung bewegt sich der bauliche Eingriff in die Dachlandschaft jedoch in Grenzen, welche auf die bauliche Umgebung und bestehende Gebäudetypen abgestimmt wurden. Dadurch sollen bauliche Eingriffe, welche dem Ortsbild nicht zuträglich sind, vermieden werden. Ziel ist, eine homogene, „ruhige“ Dachlandschaft, angepasst an die Gegebenheiten und den Bedarf der Bevölkerung, zu ermöglichen.

Dem Aspekt der Energiegewinnungsmöglichkeiten wird dahingehend Rechnung getragen, dass die Errichtung von Solar- und Photovoltaikanlagen hinsichtlich deren Ausmaße in keiner Weise beschränkt werden. Lediglich die Unterbindung der Aufständerung entgegen der Dachneigung schränkt deren Errichtung aus städtebaulichen und gestalterischen Gründen ein. Inwieweit Dachaufbauten (Gauben, Quergiebel) negative Auswirkungen auf den Wirkungsgrad von Solar- und Photovoltaikanlagen haben, obliegt letztlich der subjektiven gestalterischen Entscheidung der Bauherren, zumal auch die Dachflächen von Gauben und Quergiebeln als Solar- und Photovoltaikflächen genutzt werden können.

Beschlussvorschlag
Die Stellungnahme wird, trotz Eingang nach der eingeräumten Beteiligungsfrist, gemäß Abwägung zur Kenntnis genommen. Eine Änderung der Planunterlagen ist nicht zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.02.2024 10:13 Uhr