Vorberatung über die 2. Änderung der gemeindlichen Stellplatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Technischen Ausschusses, 02.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Technischer Ausschuss Sitzung des Technischen Ausschusses 02.04.2025 ö vorberatend 7

Sachverhalt

Am 01.10.2025 treten gemäß dem Ersten und Zweiten Modernisierungsgesetz Änderungen im gemeindlichen Satzungsrecht sowie eine Neufassung der Garagen- und Stellplatzverordnung (GaStellV) in Kraft. Demnach würde die derzeit gültige Stellplatzsatzung der Gemeinde Kiefersfelden mit Ablauf des 30.09.2025 automatisch außer Kraft treten, da Stand heute die zum 01.10.2025 gültigen Höchstwerte für anzusetzende und nachzuweisende Stellplätze überschritten werden. Die weitere Gültigkeit der Stellplatzsatzung über den 01.10.2025 hinaus richtet sich allein nach der Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze. Zudem können ab dem 01.10.2025 und im Falle einer Ungültigkeit der Stellplatzsatzung keine weiteren Festsetzungen, wie z.B. Gestaltung und Zufahrt von und zu Stellplätzen, mehr getroffen werden.
Ziel ist es daher, bereits jetzt die Stellplatzsatzung dahingehend zu ändern, dass die ab dem 01.10.2025 gültige Fassung der Anlage zur GaStellV Bestandteil und Grundlage für die Zahl der nachzuweisenden Stellplätze im Gemeindegebiet wird. So bleibt die Stellplatzsatzung der Gemeinde Kiefersfelden auch hinsichtlich der weitergehenden getroffenen Regelungen über dem 01.10.2025 hinaus in Kraft.

Beschluss

Der Technische Ausschuss nimmt vom Entwurf der 2. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung der Gemeinde Kiefersfelden Kenntnis.

Nach eingehender Diskussion beschließt der Ausschuss, dem Gemeinderat den Beschluss der 2. Satzung zur Änderung der Stellplatzsatzung nebst beigefügter Anlage 1 zu § 5 der Satzung zu empfehlen und leitet den Sachverhalt an diesen weiter.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.04.2025 16:32 Uhr