BV Blumenweg 8; Antrag auf isolierte Befreiung zur Errichtung eines Carports an der Grundstücksgrenze auf dem Grundstück Fl.Nr. 85/26, Gem. Kirchdorf a. Inn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 03.06.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauherr möchte auf seinem Grundstück Blumenweg 8 einen Carport errichten. Dieser soll im Norden des Grundstücks errichtet werden.
Der Carport soll eine Länge von 6 m und eine Breite von 3 m erhalten (Entfernung zur Straße ca. 1 m). Das Vorhaben ist verfahrensfrei nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BayBO (überdachter Stellplatz mit einer Fläche bis 50 m²).
Das Anwesen befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kirchdorf-Ost, BA I“, zul. geändert durch Deckblatt Nr. 1. Das Vorhaben hält jedoch nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein. Folgende Festsetzungen sind betroffen:
- Nr. 2.3.2 (Baugrenzen)
- Nr. 3.3.0 (Garagen und Nebengebäude): Unzulässig außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, Dächer als Satteldach, Garagen sind in Bauhöhe, Dachform und Dachneigung dem Hauptgebäude anzupassen
- Nr. 3.4.0 (Stellplätze): Garagenzufahrt min. 5 m tief
Der Carport soll außerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Zudem soll der Carport ein Pult- bzw. Flachdach erhalten (wird in Bauhöhe, Dachform und Dachneigung nicht dem Hauptgebäude angepasst). Die Zufahrtstief soll einen Meter betragen.
Die Nachbarunterschrift ist vorhanden. Öffentliche Belange, die gegen das Vorhaben sprechen, sind nicht ersichtlich.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der isolierten Befreiung vom Bebauungsplan „Kirchdorf-Ost, BA I“ zur Errichtung eines Carports wie beantragt zu.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 08.10.2024 14:57 Uhr