Antrag Gemeinderat Eichinger - Schülerbeförderung Ecken


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 23.10.2017 ö 7

Sachverhalt

Mit E-Mail vom 11. September 2017 stellt Gemeinderat Eichinger nachfolgenden Antrag zur Schülerbeförderung im Ortsteil Ecken.

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Springer,

mit diesem Schreiben beantrage ich im öffentlichen Teil, der Gemeinderatssitzung  am 18.09.17 den Punkt Schüler Beförderung der Kinder in Ecken mit aufzunehmen.
Laut meiner Information soll die Schülerin E. (Ecken) in Zukunft täglich mit dem Taxi zur Bushaltestelle befördert werden, die Kinder der Familie L. und P. aus Ecken müssen selber zur Bushaltestelle nach Hitzenau gebracht werden.
In vergangener Zeit wurden die Kinder aus Ecken gemeinsam durch den Bauhof (Hausmeister) zur Bushaltestelle oder Schule befördert.
Ich bitte um Einsicht in die Ausschreibung an die Taxiunternehmen und um schriftliche Begründung warum nur das eine Kind mitfahren darf.
Ich beantrage das die  5 Kinder aus Ecken wie gehabt von der Gemeinde (oder Taxiunternehmen) zumindest am Morgen, zur Bushaltestelle nach Hitzenau gefahren werden.
Mit freundlichen Gruß
Gemeinderat Eichinger“


Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat den Gemeinderatsmitgliedern bereits mehrfach berichtet, dass die Abwicklung der Schülerbeförderung ein Thema der überörtlichen Rechnungsprüfung durch den Bay. Kom. Prüfungsverband war. Die vom BKPV während der Prüfung vorgeschlagenen Verbesserungen wurden vorab zum Schuljahresbeginn 2017/18 bereits umgesetzt. Ein Schritt war, neben der Einführung von Buskarten, den Transport der Schüler aus dem Gemeindegebiet Ecken nicht mehr durch Bauhofmitarbeiter erledigen zu lassen sondern diese Leistungen extern zu vergeben.

Nach Abfrage bei der Grafen-von-Schaumberg-Grundschule Julbach ist dort derzeit ein Kind aus dem Gemeindegebiet Ecken eingeschult. Dieses Kind wird seit September 2017 mit einem externen Dienstleister befördert. Der Auftrag an diesen Dienstleister erfolgte auf Basis der bereits aus den vorhergehenden Schuljahren erfolgten Vergaben für den Transport zwischen den beiden Inntalmittelschulen Kirchdorf – Simbach. Eine Ausschreibung der vollständigen Schülerbeförderung ist für das Schuljahr 2018/19 angedacht.

Bei den weiteren von Gemeinderat Eichinger angeführten 4 Kindern handelt es sich um zwei Realschüler und um zwei Gymnasiasten. Diese Kinder haben gegenüber der Gemeinde keinen Beförderungsanspruch. Die Verwaltung hat sich beim für diese Kinder zuständigen Landratsamt Rottal-Inn versichert, dass die den Eltern für deren Schulweg zustehende Schülerbeförderung geklärt und gesichert ist. 

Einem einzelnen Gemeinderatsmitglied kann die Verwaltung entsprechend Art. 30 (3) GO grundsätzlich kein Einsichtnahmerecht in ihre Unterlagen gewähren. Zur Umsetzung des Antrages von Gemeinderat Eichinger müsste ihm der Gemeinderat ausdrücklich ein Mandat hierfür erteilen.

Mit dem Zugestehen einer freiwilligen Schülerbeförderung für Kinder an weiterführenden Schulen würde die Gemeinde Kirchdorf a. Inn einen Präzedenzfall schaffen. Eine Beförderung von Schülern an weiterführende Schulen wäre dann für alle im Gemeindegebiet gleichgelagerten Fälle in Zukunft nur schwer ablehnbar.

Der Antrag von Gemeinderat Eichinger ist aus Sicht der Verwaltung in beiden Teilen abzulehnen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Gemeinderat Eichinger Einsicht in die Ausschreibung an die Taxiunternehmen erhält und Gemeinderat Eichinger von der Verwaltung eine schriftliche Begründung erhält, warum nur das eine Kind mitfahren darf.
Der Gemeinderat beschließt, dass die  5 Kinder aus Ecken wie gehabt von der Gemeinde (oder Taxiunternehmen) zumindest am Morgen, zur Bushaltestelle nach Hitzenau gefahren werden.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich abgelehnt

Datenstand vom 30.11.2017 09:49 Uhr