Bebauungsplan Bergham - Abwägung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.06.2018 ö 4.1

Sachverhalt

Es wird vorgeschlagen die Einwände wie folgt abzuwägen:

Beschluss

Beschlussvorschlag zum Einwand von Herrn P. (Emissionen und Immissionen durch landwirtschaftlichen  Betrieb und Fahrsilo)
Der Gemeinderat weist auf den Punkt Nr. 6.4 der textlichen Festsetzungen hin. Darin wird darauf hingewiesen, dass mit „Immissionen in der unmittelbaren Umgebung des Planungsgebietes wie z.B. Geruch, Lärm, Staub und Erschütterungen, auch über das übliche Maß hinaus, gerechnet werden muss.“ Die Verwaltung wird beauftragt, sämtliche Bauwerber auf die Immissionsproblematik hinzuweisen und einen entsprechenden Passus in der Notarurkunde aufzunehmen.

Beschlussvorschlag zur Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH Eggenfelden
Der Planer wird beauftragt, einen Trafostandort im Bereich einer öffentlichen Fläche vorzusehen, Der von der Netz GmbH vorgeschlagene „ideale“ Standort auf Privatgrund bzw. im Einmündungsbereich der Ortsstraße wird aus Gründen der Verkehrssicherheit abgelehnt.

Beschlussvorschlag zur Stellungnahme des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Pfarrkirchen, sowie des Landratsamtes Technischer Umweltschutz
Wie bereits im Rahmen der Flächennutzungsplanänderung für Bergham festgestellt wurde, soll durch die Baugebietsausweisung im Ortsteil Bergham die Bereitstellung von Wohnbauflächen zur Deckung des örtlichen Bedarfes über einen längeren Zeitraum gesichert werden. Zur Abschirmung der Bauparzellen vom Fahrsilo wird im Bebauungsplan festgesetzt, dass auf den Parzellen 11, 12 und 13 auf Privatgrund eine Hecke zu pflanzen ist. Im Hinblick auf alle übrigen möglichen Emissionskonflikte (Landwirtschaft und Wohnbebauung) wird ein entsprechender Hinweis in den textlichen Festsetzungen aufgenommen. Die Verwaltung wird zusätzlich beauftragt, sämtliche Bauwerber auf die Immissionsproblematik hinzuweisen und einen entsprechenden Passus in der Notarurkunde bei Veräußerung der Bauparzellen aus dem Grundstück Fl.Nr. 1863 Gmkg. Kirchdorf a. Inn aufzunehmen.
Eine Fortführung der nördlichen Eingrünung nach Osten ist bereits aufgrund der erforderlichen Sichtdreiecke nicht umsetzbar.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 23.07.2018 15:47 Uhr