TZ 4: Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde dürfte nichtig sein, weil Regelungen zum Entstehen der Abgabeschuld fehlen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.3

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Am 18.12.2017 hat der Gemeinderat eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen, die zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist. Die nun gültige Friedhofsgebührensatzung enthält eine Regelung zur Abgabenschuld.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr