TZ 4: Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde dürfte nichtig sein, weil Regelungen zum Entstehen der Abgabeschuld fehlen
Daten angezeigt aus Sitzung: Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sondersitzung des Gemeinderates | 09.07.2018 | ö | 2.3 |
Sachverhalt
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Am 18.12.2017 hat der Gemeinderat eine neue Friedhofsgebührensatzung erlassen, die zum 1.1.2018 in Kraft getreten ist. Die nun gültige Friedhofsgebührensatzung enthält eine Regelung zur Abgabenschuld.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr