TZ 9: Der Stellvertretende Kassenverwalter ist gleichzeitig Systemverwalter, die Kassenverwalterin vertritt die Sachbearbeiterin im Steueramt; eine ausreichende Funktionstrennung ist nicht gegeben


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.5

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der stellvertretende Kassenverwalter wurde mit dem Gemeinderatsbeschluss vom 20.02.2017 abbestellt. Gleichzeitig wurde eine neue stellv. Kassenverwalterin bestellt. Damit wurde noch während der Prüfung die Funktionstrennung hergestellt.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr