TZ 14: Die Aufsicht über die Gemeindekasse wäre zu verbessern und eindeutig zu regeln; die örtlichen Kassenprüfungen wären zu vertiefen und die Zahlstellen mindestens einmal jährlich unvermutet örtlich zu prüfen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.10

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Mit Erlass der neuen Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen (Inkrafttreten 1.5.2017) wurde die Kämmerin zur Kassenaufsichtsbeamtin bestimmt. Damit hat der Bürgermeister kraft Dienstanweisung (Art. 39(2) GO) seine Pflicht zur Durchführung der örtlichen Kassenprüfungen (Art 103 (5) GO) auf die Leiterin der Fachabteilung übertragen. In Zukunft soll damit eine intensivere Kassenprüfung sichergestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr