TZ 16: Das Mahnverfahren wird verspätet eingeleitet
Daten angezeigt aus Sitzung: Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sondersitzung des Gemeinderates | 09.07.2018 | ö | 2.12 |
Sachverhalt
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der Prüfungszeitraum umfasst die Haushaltsjahre 2010 – 2016. Seit 2017 erfolgt die Einleitung des Mahnverfahrens rechtzeitig. Darauf wird auch künftig geachtet.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr