TZ 16: Das Mahnverfahren wird verspätet eingeleitet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.12

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Der Prüfungszeitraum umfasst die Haushaltsjahre 2010 – 2016. Seit 2017 erfolgt die Einleitung des Mahnverfahrens rechtzeitig. Darauf wird auch künftig geachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr