TZ 18: Bei der Erstellung des Tagesabschlusses wären die kassenrechtlichen Vorgaben zu beachten


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.14

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die kassenrechtlichen Vorgaben bei der Erstellung des Tagesabschlusses werden in Zukunft beachtet. Gemäß § 72 (2) KommHV-K kann durch Dienstanweisung geregelt werden, dass statt täglich wöchentlich Abschlüsse zu erstellen sind. Die Gemeinde macht hiervon in der zum 1.5.2017 in Kraft getretenen Dienstanweisung für das Finanz- und Kassenwesen Gebrauch.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr