TZ 37: Auf die Rückforderung von Lohn- und Kirchensteuerbeträgen und Solidaritätszuschlägen wurde wiederholt unzulässig verzichtet


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.33

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Gemeinde hat bisher nach Feststellungen bei Lohnsteueraußenprüfungen darauf verzichtet nachgeforderte Lohn- und Kirchensteuerbeträge an die Beschäftigten weiterzubelasten. In der Regel beruhten die festgestellten Nachforderungen auf durch die Lohnabrechnung fehlerhaft erstellten Lohnabrechnungen. Künftig werden die tarifrechtlichen Vorschriften beachtet und Steuerbeträge nachgefordert.  

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr