TZ 46 b): Anpassen der Scan-Dienstanweisung an steuerrechtliche Vorschriften
Daten angezeigt aus Sitzung: Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sondersitzung des Gemeinderates | 09.07.2018 | ö | 2.44 |
Sachverhalt
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Zum 24.04.2017 wurde durch den Bürgermeister eine Scan-Dienstanweisung erlassen, welche zum 01.05.2017 in Kraft getreten ist. Bestandteil dieser Dienstanweisung ist die Einführung des elektronischen Anordnungswesens. Die steuerrechtlichen Vorschriften finden darin Beachtung.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr