TZ 52: Neubau Feuerwehrhaus – Die Regelungen des § 6 des kommunalen Vertragsmusters für Architektenverträge wurde zum Nachteil der Gemeinde vertraglich vorrangig abgeändert.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.48

Sachverhalt

TZ 53: Neubau Feuerwehrhaus – Die Regelungen des § 6 (Honorar und Nebenkosten des kommunalen Vertragsmusters für Architektenverträge wurde zum Nachteil der Gemeinde vertraglich vorrangig abgeändert. Künftig wären die kommunalen Vertragsmuster dem Grunde nach möglichst unverändert zu übernehmen
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung wird zukünftig beachtet.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr