TZ 52: Neubau Feuerwehrhaus – Die Regelungen des § 6 des kommunalen Vertragsmusters für Architektenverträge wurde zum Nachteil der Gemeinde vertraglich vorrangig abgeändert.
Daten angezeigt aus Sitzung: Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sondersitzung des Gemeinderates | 09.07.2018 | ö | 2.48 |
Sachverhalt
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen