TZ 54: Die vorgefundene Aktenordnung der Baumaßnahmen war größtenteils unübersichtlich und unvollständig.
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Tz. 54: Die vorgefundene Aktenordnung der Baumaßnahmen war größtenteils unübersichtlich und unvollständig. Für die Dokumentenablage sollte eine einheitliche auftrags- bzw. gewerkweise gegliederte Aktenstruktur eingeführt werden, bei der auch eine elektronische Aktenführung berücksichtigt werden soll.
Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden. Zukünftig müssen Akten zu Baumaßnahmen vollständig im Bauamt und nicht getrennt zwischen Vergabe (Bauamt) und Schluss-/Rechnungen (Kämmerei) geführt werden. Bauamtsintern wurde vereinbart, dass eine weitgehend einheitliche Struktur vorgesehen werden soll. Zudem werden die einzelnen Maßnahmen vollständig bei einem Sachbearbeiter (je nach Zuständigkeit) geführt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr