TZ 58: Die Gemeinde hat mehrere Schlusszahlung geleistet, ohne auf die Ausschlusswirkung der vorbehaltlosen Annahme der Schlusszahlung hinzuweisen. Im Interesse der frühzeitigen Klärung der Abrechnung und zum Schutz vor späteren Nachforderungen sollte die Mitteilung künftig generell bei allen Schlusszahlungen von VOB-Verträgen erfolgen.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sondersitzung des Gemeinderates, 09.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sondersitzung des Gemeinderates 09.07.2018 ö 2.54

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung soll zukünftig beachtet werden.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.08.2018 15:27 Uhr