Der Erste Bürgermeister und 16 Gemeinderätinnen und Gemeinderäte haben am 5. November 2018 nachfolgenden Antrag auf Durchführung eines Ratsbegehrens / Ratsentscheides eingereicht.
„Antrag ein Ratsbegehren / einen Ratsentscheid durchzuführen
Hiermit beantragen die unten aufgeführten Gemeinderäte ein Ratsbegehren bzw. einen Ratsentscheid mit folgender Fragestellung durchzuführen:
„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde Kirchdorf a. Inn zum Erhalt des Seniorenheims St. Josef die Übergabe der Trägerschaft des Seniorenheims auf einen erfahrenen Träger von Seniorenheimen prüft und verhandelt mit dem Ziel, dass
- dieser Träger einen zeitgemäßen Neubau eines Seniorenheims in der Gemeinde Kirchdorf a. Inn errichtet,
- im neuen Seniorenheim vorrangig Kirchdorfer Gemeindebürger aufgenommen werden und
- dass alle Bewohner des Seniorenheims St. Josef und das gesamte bewährte und zuverlässige Personal übernommen werden.“
Begründung:
Das Seniorenheim in Kirchdorf ist nicht ohne Grund im ganzen Landkreis das letzte und einzige Heim in Trägerschaft einer Gemeinde. Es steht außer Frage, dass für und in Kirchdorf auch weiterhin ein Seniorenheim Bestand haben soll! Doch eine Trägerschaft durch die Gemeinde hat für die Kirchdorfer Bürger große Nachteile!
Die nun im Rahmen eines Bürgerbegehrens geforderte Weiterführung der Trägerschaft des Seniorenheims durch die Gemeinde inklusive Neubau eines Heimgebäudes ist der falsche Weg. Für die Gemeinde wird ein derart großes Projekt weder finanziell noch verwaltungsmäßig vernünftig zu stemmen sein. Das nötige Wissen z. B. in Bezug auf Abrechnungen, Pflegesatzverhandlungen und Fachpersonal, welches über den erfolgreichen Fortbestand eines Seniorenheims entscheidet, ist bei der Gemeinde nicht vorhanden. Ohne dieses Know-how, die Fachkompetenz und Erfahrungswerte eines erfahrenen Trägers wird das Heim dauerhaft nicht wirtschaftlich zu führen sein! Diese Nachteile können nur durch deutlich höhere Preise für die Bewohner oder einen ständigen Defizitausgleich durch die Gemeinde abgefangen werden.
Johann Springer, 1. Bürgermeister,
Walter Unterhuber, 2. Bürgermeister,
Jürgen Brodschelm, 3. Bürgermeister,
Gemeinderäte und Gemeinderätinnen:
Peter Birneder, Horst Eichinger, Torsten Erlemeier, Hans Feirer, Max Gantner,
Bernhard Garhammer, Brigitte Haunreiter, Eduard Kainzelsperger, Klaus Millrath, Manfred Propstmeier, Susanne Reith, Gerhard Spannbauer, Josefine Strohhammer, Reserl Strohhammer
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Antrag ist zulässig. Rechtliche Einwände gegen das Ratsbegehren werden nicht gesehen.
Das Ratsbegehren enthält eine mit ja oder nein zu beantwortende Fragestellung.