Rückwirkungsbeschluss zur Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Verwaltung hat eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.
Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein. Dabei wird auch über die Refinanzierung der durchgeführten aber noch nicht schlussgerechneten Neubaumaßnahme „Bypass Wasserleitung“ entschieden werden.
Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können wird empfohlen Rückwirkungsbeschlüsse zu fassen. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) der Gemeinde Kirchdorf am Inn vom 18. September 2006, in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 18. Oktober 2010 festgesetzten Herstellungsbeiträge (vgl. § 6 BGS-WAS), die Grundgebühren (vgl. § 9a Absatz 2 BGS-WAS) und die Verbrauchsgebühr (vgl. § 10 Absätze 3 und 4 BGS-WAS) werden zum 01.01.2019 entsprechend den abgabenrechtlichen Vorgaben angepasst.
Vorbehaltlich der noch durchzuführenden endgültigen Kalkulation der Herstellungsbeiträge, der Grundgebühren sowie der Verbrauchsgebühren wird die Anpassung voraussichtlich zu einer Erhöhung der Herstellungsbeitragssätze, der Grundgebühren- sowie der Verbrauchsgebührensätze gegenüber den derzeit geltenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätzen führen. In welcher Höhe eine Anpassung der Beiträge und Gebühren erforderlich wird, kann erst nach Abschluss der noch durchzuführenden Berechnungen festgestellt werden.
Diese Bekanntmachung dient der Vorabinformation der Beitrags- und Gebührenzahler, da die endgültigen Berechnungen erst im kommenden Jahr abgeschlossen werden können, die Anpassungen aber zum 01.01.2019 erfolgen sollen.
Nach Abschluss der o. g. Berechnungen ist mit einer rückwirkenden Anpassung der entsprechenden Beitrags-, Grundgebühren- und Verbrauchsgebührensätze sowie der entsprechenden Bestimmungen in der BGS-WAS zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 19.12.2018 08:53 Uhr