TZ 25 - Die Einleitungsgebühren wären nach dem Ausmaß zu bemessen, in dem die Benutzer die öffentliche Entwässerungseinrichtung in Anspruch nehmen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.11.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.11.2018 ö 12.3

Sachverhalt

Stellungnahme Verwaltung / weiteres Vorgehen:
Die Feststellung des BKPV soll – wenn rechtlich erforderlich – zukünftig beachtet werden.
Hinsichtlich der Thematik wurde auch bereits ein Gespräch mit der Firma Kubus geführt. Derzeit ist davon auszugehen, dass die Ableitung des Niederschlagswassers nur unwesentliche Kosten verursacht (kleiner 12 %) und im Gegenzug eine Aufnahme der Flächen zu erheblichem Mehraufwand führen würde.
Die Verwaltung hat eine Gobalkalkulation Wasser und Abwasser beauftragt. Die Ergebnisse werden vss. Ende 2018 oder Anfang des Jahres 2019 vorliegen.
Im Gemeinderat wird dann über die notwendigen Anpassungen zu entscheiden sein.
Um die Gebührensatzungen ggf. auch noch für das Jahr 2019 abändern zu können werden unter TOP 10 und 11 sog. Rückwirkungsbeschlüsse gefasst. Damit kann der Gemeinderat im Jahr 2019 Gebühren und Beiträge rückwirkend z.B. zum 1.1.2019 ändern.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 19.12.2018 08:53 Uhr