BV Hart 2; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Ersatzhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 2656/4 Gmkg. Kirchdorf a.Inn


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.5

Sachverhalt

Für das Außenbereichsvorhaben wurde bereits im Jahr 2009 das gemeindliche Einvernehmen mit der Auflage der Gemeinde Kirchdorf a. Inn erteilt, dass der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 2644/2 vom Bauwerber zu unterhalten ist (einschließlich Winterdienst). Das Vorhaben kann an die gemeindliche, zentrale Wasserversorgung angeschlossen werden. Ein Anschluss an die gemeindliche Kanalisation ist nicht möglich. Die Abwasserbeseitigung kann lt. Auskunft des Bauherrn über die bereits bestehende Kleinkläranlage erfolgen.
Die Gültigkeit des Vorbescheides AZ.: V – 1400-2009, SG 41.2 vom 03.11.2009 war auf 3 Jahre befristet und ist mittlerweile abgelaufen. Der Bauherr ersucht daher um Erteilung einer Genehmigung.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Antrag auf Vorbescheid mit der Auflage zu, dass der öffentliche Feld- und Waldweg Fl. Nr. 2644/2 vom Bauwerber zu unterhalten ist (einschließlich Winterdienst).

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.04.2019 09:48 Uhr