BV Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Fa. U. in Julbach-Buch beantragt im Zusammenhang mit der Errichtung eines „Informationsgebäudes“ auf dem Betriebsgelände in Buch die Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn. Die vollständigen Antragsunterlagen wurden der Gemeindeverwaltung übermittelt (s. Anlage).
Im Einzelnen wird beantragt:
- Erweiterung der vorliegenden Wasserrechtlichen Erlaubnis für den Umbau und die Erweiterung der best. Muldenversickerung,
- die Änderung/ Erweiterung der Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn im Erschließungsgebiet Harter Forst vom 26.09.2000.
Das Landratsamt Rottal-Inn bittet um Stellungnahme zum Verfahren.
Beschluss
Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn stimmt der beantragten
- Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Umbau und die Erweiterung der best. Muldenversickerung sowie
- der Änderung/ Erweiterung der Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kirchdorf a .Inn im Erschließungsgebiet Harter Forst vom 26.09.2000,
zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 10.04.2019 09:48 Uhr