BV Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö 5.6

Sachverhalt

Die Fa. U. in Julbach-Buch beantragt im Zusammenhang mit der Errichtung eines „Informationsgebäudes“ auf dem Betriebsgelände in Buch die Befreiung von den Verboten der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn. Die vollständigen Antragsunterlagen wurden der Gemeindeverwaltung übermittelt (s. Anlage).

Im Einzelnen wird beantragt:

  • Erweiterung der vorliegenden Wasserrechtlichen Erlaubnis für den Umbau und die Erweiterung der best. Muldenversickerung,
  • die Änderung/ Erweiterung der Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kirchdorf a. Inn im Erschließungsgebiet Harter Forst vom 26.09.2000.

Das Landratsamt Rottal-Inn bittet um Stellungnahme zum Verfahren.

Beschluss

Der Gemeinderat Kirchdorf a. Inn stimmt der beantragten

  • Erweiterung der wasserrechtlichen Erlaubnis für den Umbau und die Erweiterung der best. Muldenversickerung sowie
  • der Änderung/ Erweiterung der Ausnahmegenehmigung von der Wasserschutzgebietsverordnung der Gemeinde Kirchdorf a.Inn für die öffentliche Wasserversorgung der Gemeinde Kirchdorf a .Inn im Erschließungsgebiet Harter Forst vom 26.09.2000,

zu.
 

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 10.04.2019 09:48 Uhr