Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II vom 17.08.1987
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Kirchdorf –Mitte, Bauabschnitt II, vom 17.08.1987 ist in Teilbereichen durch den Bebauungsplan „Wirtswiese“ überplant worden ohne dass der Geltungsberiech des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II, eingeschränkt worden wäre. Demnach stehen für große Bereiche des Bebauungsplanes widerstreitende Festsetzungen im Raum.
Die Grundstücke im Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind größtenteils bebaut. Nicht bebaut sind die Grundstücke Fl.Nr.33/35, und 33/36. Die Bebauung dieser Grundstücke richtet sich zukünftig nach § 34 Baugesetzbuch, wonach ein Vorhaben zulässig ist, wenn es sich in die umliegende Bebauung einfügt und die Erschließung des Vorhabens gesichert ist. Die geplante Bebauungsplanaufhebung wurde bereits mit dem Kreisbauamt am 10.12.2018 besprochen.
Durch die Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, BA II, wird Rechtssicherheit hinsichtlich der zu beachtenden Planungsvorschriften geschaffen.
Die Entschädigungsansprüche nach § 42 BauGB für Eigentümer von bisher noch nicht bebauten Grundstücken, sind innerhalb von 7 Jahren nach in Kraft treten des Bebauungsplanes (17.08.1987) abgelaufen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Kirchdorf-Mitte, Bauabschnitt II, vom 17.08.1987 einzuleiten. Die Verwaltung wird beauftragt das Aufhebungsverfahren einzuleiten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Bebauung an folgenden Straßenzügen:
- beiderseits des Kirchenweges, von der Hauptstraße bis zur Einmündung J.-Rathgeber-Straße,
- auf der Ostseite des Kirchenweges bis zur Inntalstraße,
- beiderseits der Inntalstraße bis Einmündung Pfarrer-Gahbauer –Weg
- beiderseits des Pfarrer-Gahbauer-Weges und der
- Grafen-von-Berchem-Straße vom Kirchenweg bis Einmündung Pfarrer-Gahbauer-Weg
Der Geltungsbereich ist im Lageplan Maßstab 1 : 3.000 vom 14.02.2019 farbig dargestellt.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 10.04.2019 09:48 Uhr