TZ 29 - Der abgeschlossene Bestattungsvertrag ist unzulässig


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 11.03.2019 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Stellungnahme BKPV:
Stellungnahme Verwaltung:

Der Bestattungsvertrag mit der Firma H. hat eine Restlaufzeit bis 2021. Danach wird dieser gekündigt. Künftig wird sich die Gemeinde Kirchdorf a.Inn für eine der beiden Varianten, also Benutzungszwang oder Satzungsänderung entscheiden müssen.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.04.2019 09:48 Uhr