TZ 29 - Der abgeschlossene Bestattungsvertrag ist unzulässig
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.03.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 11.03.2019 | ö | beschließend | 9.3 |
Sachverhalt
Stellungnahme BKPV:
Stellungnahme Verwaltung:
Der Bestattungsvertrag mit der Firma H. hat eine Restlaufzeit bis 2021. Danach wird dieser gekündigt. Künftig wird sich die Gemeinde Kirchdorf a.Inn für eine der beiden Varianten, also Benutzungszwang oder Satzungsänderung entscheiden müssen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 10.04.2019 09:48 Uhr