BV Bauhofstr. 3; Errichtung einer Kfz-Werkstätte mit Büro und Lager sowie Betriebswohnung im Gewerbegebiet Stölln, Grundstück Flurnummer 225/2 Gmkg. Kirchdorf a.Inn
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 05.08.2019 | ö | 3.5 |
Sachverhalt
Das Vorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Gewerbegebiet Stölln entspricht aufgrund folgender Abweichungen nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes:
Baugrenze im Westen wird überschritten (Abstand zur westl. Grundstücksgrenze ca. 3,0 m bzw. 3,50 zur nördlichen Grundstücksgrenze.)
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Bauantrag zu.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 18.09.2019 11:26 Uhr