Antrag Gemeinderat Kainzelsperger - Verkehrsführung in der Unterführung PAN 26 beidseitig beibehalten, keine Verbreiterung des Geh- und Radwegs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 05.08.2019 ö 7.1

Sachverhalt

Anlass:
Die Unterführung der PAN 26 zwischen Machendorf und Kirchdorf soll in den nächsten Monaten im Rahmen des Wiederherstellungsprogramms des Freistaates Bayern wiederhergestellt werden (Vergabe vgl. TOP 12.1). Im Rahmen der Wiederherstellung ist eine Entscheidung zu treffen, wie eine zukünftige Verkehrsführung erfolgen soll.
Der Bau- und Umweltausschuss hat in der Sitzung vom 01.07.2019 bei der Unterführung PAN 26 eine Einbahnregelung von Nord nach Süd beschlossen, da ein beidseitiger Verkehrsfluss nur sehr beengt möglich ist und die Gefahrenstelle dadurch entschärft werden soll

Gegen diesen Beschluss hat GR Kainzelsperger nachfolgend angeführten Widerspruch / Antrag bei der Verwaltung eingereicht.




Stellungnahme Polizei:
Im Rahmen des Anhörungsverfahrens hat Hr. PHK Franz Mayer für die PI Simbach folgende Stellungnahme abgegeben.

„Gegen die derzeitigen Planungen, die steil abfallende Verbindung zwischen der Hauptstraße (Nordbereich Richtung Bahnübergang) und der Hauptstraße (Höhe Elektro Birkl) bestehen keine Bedenken, wenn die Einbahnstraßenregelung in südlicher Richtung verläuft.

Bei einem geplanten kombinierten Geh- und Radweg für beide Richtungen muss ein Geh- und Radweg mind. 2 m breit sein und dann reicht eine Rest-Fahrbahnbreite ohnehin nicht mehr für einen Begegnungsverkehr. Derzeitiger Stand ist, dass bei gesperrter Unterführung Geh- und Radweg frei, sämtliche Fußgänger und Radfahrer nicht über die oben querende Kreisstraße müssen. Dies sollte unbedingt beibehalten werden, da in diesem Bereich sehr viele Fußgänger und Radfahrer täglich, auch bei Schlechtwetter unterwegs sind.

Ferner ist eine Richtungsfreigabe „bergauf“ nicht zu befürworten, da an der Einmündung der Steigung mit der Hauptstr. nur in einem sehr spitzen Winkel eingebogen werden kann. Hier besteht eine erhebliche Unfallgefahr, wenn Radfahrer Fußgänger und Fahrzeuge aufeinander treffen.

Für weitere Fragen, Ortstermin etc. stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
F. Mayer, PHK“



Stellungnahme Verwaltung:
Aus Sicht der Verwaltung sollte am Beschluss des Bau- und Umweltausschusses zur Einbahnregelung festgehalten werden. Gründe:

  • Lt. Stellungnahme der Polizei ist eine Richtungsfreigabe bergauf nicht zu befürworten.
  • Vorrangig ist die Sicherheit für Fußgänger und Fahrradfahrer.
    Bei einer Einbahnregelung wird mehr Raum für Fußgänger und Fahrradfahrer entstehen. Vorteilhaft erscheint dabei, dass der geplante Geh- u. Radweg den Radfahrer- u. Fußgängerverkehr von der Fahrbahn fernhalten wird.
  • Beidseitiger Begegnungsverkehr wird auch im Hinblick auf die ständig größer werdenden Fahrzeuge zukünftig nicht bzw. nur sehr beengt möglich.
  • Durch eine Einbahnregelung wird insgesamt weniger Verkehr durch die Unterführung geleitet werden. Eine potentielle Gefahrenstelle könnte entschärft werden.
  • Im Rahmen der anstehenden Wiederherstellungsmaßnahme können bauliche Anpassung kostengünstig umgesetzt werden.

Die Stellungnahme der Verkehrsbehörde vom Landratsamt Rottal - Inn liegt zum Zeitpunkt der Ladung noch nicht vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt dem Antrag von Gemeinderat Kainzelsperger nachzukommen und die Unterführung PAN 26 beidseitig befahrbar zu belassen. Der Gemeinderat hebt den Beschluss des Bau- u. Umweltausschusses vom 01.07.2019 auf.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 18.09.2019 11:26 Uhr