BV Aufstellungsbeschluss zur Ortsabrundungssatzung "Hochstraße";
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeindeverwaltung liegt ein Antrag auf Schaffung von Baurecht auf den Grundstücken Fl. Nr. 1022/4 und 1022/5 Gmkg. Kirchdorf a.Inn vor. Seitens der Verwaltung wird eine Einbeziehung des bereits bebauten Grundstücks Fl.Nr. 1025 und des unbebauten Grundstücks Fl.Nr. 1044 Gemarkung Kirchdorf a.Inn für sinnvoll erachtet. Damit könnte die bestehende Bebauung an der Hochstraße in Richtung Westen erweitert werden.
Hinweis: Die Vorgehensweise wurde mit dem Kreisbauamt vorabgestimmt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für den Bereich „Hochstraße“ eine Ortsabrundungssatzung aufzustellen. Der Geltungsbereich ist im Lageplan vom 01.10.2019 dargestellt und wird wie folgt umgrenzt:
Im Norden: durch die Bebauung entlang der Hochstraße, (Anwesen Hochstr. 2- 10, Bierstr. 21, Bergstr. 30)
Im Osten: durch die Bebauung entlang der Bierstraße (Bierstr. 21 u. Hochstr. 2)
Im Süden: durch die Hochstraße
Im Westen: durch die Bergstraße (Anwesen Bergstr. 30)
Der Geltungsbereich der Satzung umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Kirchdorf a.Inn:
Fl.Nr. 1013, 1014, 1015, 1016, 1019, 1020, 1022/5, 1022/4, 1024, 1025, 1023 (Hochstr.) sowie Teilflächen der Fl. Nr. 1017, 1022.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufstellungsverfahren (vorgezogene Bürgerbeteiligung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange) nach dem BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 17.12.2019 16:51 Uhr