Gebührensatzung Kindergarten Sonnenschein und St Martin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 27.07.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Kindertagesstättengebührensatzung mit Rechtsstand 01.01.2015 soll neu beschlossen werden. Ziel ist es, durch eine entsprechende Gebührenanpassung eine Angleichung an den aktuellen tariflichen Lohnstandard zu erreichen. Außerdem sollen sog. Luftbuchungen verhindert werden, indem die Gebühr an die kindbezogene Förderung des Freistaates Bayern gekoppelt wird. Die Verwaltung hat im Vorfeld nachfolgend angeführten Vorschlag zur Anpassung der Gebühren ausgearbeitet:
Das Tee- und Spielgeld soll von 5 EUR auf 7 EUR erhöht werden.
Entsprechende Regelungen für den prozentualen Abzug bei Geschwisterkindern soll beibehalten werden.
Der Haupt– und Finanzausschuss beschließt in seiner Sitzung vom 21.07.2020 über eine entsprechende Empfehlung an den Gemeinderat zur Anpassung der neuen Kindergartengebührensatzung.
Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 21.07.2020:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Gemeinderat den vorgelegten Entwurf zur Gebührenerhöhung der Kindergartengebühren in einer entsprechenden Gebührensatzung. Die Gebühren im Regelkindbereich werden wie folgt angepasst:
3-4 Stunden 100,00 EUR
4-5 Stunden 105,00 EUR
Zudem wird empfohlen,
die Gebührenanpassung alle zwei Jahre vorzunehmen.
Im Ratsinformationssystem werden sowohl die neue als auch die bisherige Satzung zur Verfügung gestellt. Die Änderungen aus dem Empfehlungsbeschluss wurden in die aktualisierte Satzung eingearbeitet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Kirchdorf a. Inn zum 01.09.2020 mit den Änderungen des Haupt- und Finanzausschusses zur Gebührenhöhe und mit der Änderung, dass Tee-, Spiel- und Portfoliogeld auf 7,50 € pro Monat festgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 16.09.2020 08:53 Uhr