Betriebssatzung Seniorenheim St Josef
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamts wurde mit Wirkung vom 29.03.2013 ein Verfahren zur gesonderten Feststellung der satzungsmäßigen (formellen) Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit (§ 60a Abgabenordnung) neu eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde die Betriebssatzung des Seniorenheims St. Josef vom Finanzamt Mühldorf überprüft und festgestellt, dass diese nicht in allen Teilen den Anforderungen des Gemeinnützigkeitsrechts genügt. Die Verwaltung hat einen entsprechenden Satzungsentwurf vorab zur rechtlichen Würdigung beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Diesem Entwurf wurde mit Schreiben vom 22.12.2020 entsprochen.
Die Satzungsänderungen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Anforderungen sind im § 1 der Betriebssatzung des Seniorenheims St. Josef hinterlegt.
Im RIS wurde die bestehende Betriebssatzung vom 09.06.2008 zur Durchsicht eingestellt.
Folgende weitere Anpassungen wurden veranlasst:
§ 2 Abs. 1 – Pflegegrad I bis V statt Pflegestufe I – III
§ 2 Abs. 1 – Maßnahmenpauschale Rüstige statt Pflegebedürftige der Stufe 0
§ 2 Abs. 7 – Streichung
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Betriebssatzung des Seniorenheims St. Josef, Ritzing, in der übermittelten Fassung.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 25.02.2021 07:36 Uhr